BAFA-Förderung: BEG Einzelmaßnahmen Heizungsoptimierung – ab 2024
Seit 2024 unterscheidet die BEG zwei Arten der Heizungsoptimierung: die zur Erhöhung der Effizienz des Heizungssystems und die zur Minderung der Emissionen einer Biomasseheizung.
Zur Verbesserung der Anlageneffizienz der Heizung gehören folgende Maßnahmen:
- hydraulischer Abgleich einschließlich Einstellung der Heizkurve
- Austausch von Heizungspumpen
- Dämmung von Rohrleitungen
- Einbau von Niedertemperaturheizkörpern oder Flächenheizungen
- Einbau von Wärmespeichern
- Mess-, Steuer- und Regelungstechnik für das Heizungssystem
- Optimierung einer Wärmepumpe
Gefördert werden diese Maßnahmen mit jeweils 15 Prozent. Zusätzlich kommen 5 Prozentpunkte dazu, wenn die Maßnahme in einem individuellen Sanierungsfahrplan empfohlen wurde.
Die Minderung der Emissionen von Biomasseheizungen bezuschusst das BAFA mit 50 Prozent. Voraussetzung: Es wird ein fester Brennstoff genutzt und die Nennwärmeleistung der Feuerungsanlage beträgt mindestens 4 Kilowatt. Für Kamine und Öfen, die nur einen Raum beheizen, kommt die Förderung nicht in Frage.
Für Einzelmaßnahmen zur Heizungsoptimierung muss die Mindestinvestition 300 Euro betragen und die Förderung ist auf 30.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr begrenzt. Liegt ein iSFP vor, verdoppeln sich die förderfähigen Kosten pro Jahr. Ein Energieeffizienz-Expert*in muss nicht eingebunden werden, um Förderung zu beanspruchen. Den Förderantrag stellen Sie als Eigentümer*in selbst.