EnEV 2002 / EnEV 2004
Die erste Energieeinsparverordnung (EnEV 2002) ersetzte die Wärmeschutz-Verordnung und die Heizungsanlagen-Verordnung. Die Anforderungen an die Energieeffizienz wurden dadurch deutlich verschärft. In Kraft trat die EnEV am 1. Februar 2002.
Eingeführt wurde mit der EnEV ein Verfahren zur Berechnung des gesamten Primärenergiebedarfs von Gebäuden. Dabei wurden erstmals folgende Faktoren berücksichtigt:
- Transmissisonswärmeverlusten bzw. der U-Wert von Bauteilen wie Außenwänden und Fenstern
- Wärmeverluste beim Lüften sowie
- der Primärenergiebedarf für Warmwasser und Heizung.
Mit der EnEV 2002 wurde außerdem eine Austauschpflicht für einfache Ölheizungen und Gasheizungen eingeführt. Kessel, die vor 1. Oktober 1978 eingebaut wurden, waren nach 30 Jahren außer Betrieb zu nehmen. Ausnahmen galten für effizientere Brennwertkessel und Niedertemperatur-Kessel sowie für selbst genutzte Ein- und Zweifamilienhäuser bis zu einem eventuellen Verkauf.
Die EnEV 2004 trat am 8. Dezember 2004 in Kraft. Sie schrieb die EnEV 2002 lediglich fort und nahm Bezug auf aktualisierte Normen.