Förderprogramm: Baden-Württemberg - Mietwohnungsfinanzierung BW – Neubau – MW10-/MW15-/MW25-/MW30-Darlehen

Was wird gefördert?

Gefördert werden der Neubau, der Erwerb von neuen Mietwohnungen sowie Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen zur Schaffung neuen Wohnraums in Baden-Württemberg. Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen zur Schaffung neuen Wohnraums sind insbesondere

  • der Ausbau eines Dachgeschosses,
  • das Aufstocken eines Gebäudes,
  • der Anbau an ein Gebäude,
  • die Umwandlung von Räumen, die nach ihrer baulichen Anlage und Ausstattung bisher anderen als Wohnzwecken dienten, oder
  • die Erneuerung leer stehender Wohnungen, die nicht mehr für Wohnzwecke geeignet und genutzt sind.
Gefördert werden auch Mietwohnungen, die für Seniorinnen und Senioren oder für schwerbehinderte Menschen zum Zwecke des ambulanten betreuten Wohnens bestimmt sind, sofern sie in Einheiten von zehn oder mehr Wohnungen erstellt werden.

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Förderung: Wer wird gefördert?

Gefördert werden:

  • Wohnungsbauunternehmen
  • Wohnungsgenossenschaften
  • Gemeinden
  • Kreise
  • Gemeindeverbände
  • sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts oder
  • Privatpersonen.

Beschreibung des Förderprogramms:

Folgende Darlehen können als Basisförderung beantragen:

  • MW 10-Darlehen mit insgesamt 10 Jahren Zinsverbilligung oder
  • MW 15-Darlehen mit insgesamt 15 Jahren Zinsverbilligung oder
  • MW 25-Darlehen mit insgesamt 25 Jahren Zinsverbilligung oder
  • MW 30-Darlehen mit insgesamt 30 Jahren Zinsverbilligung.
  • Basisförderung:
    • Gefördert werden 80 Prozent der Gesamtkosten des Vorhabens, maximal 3.500 Euro je m² förderfähiger Wohnfläche.
    • Bei Ersatzneubau erhöhen sich die berücksichtigungsfähigen Gesamtkosten je m² Wohnfläche im Falle zusätzlicher Abbruchkosten um bis zu 100 Euro.
    • Der entsprechende Darlehensbetrag der Basisförderung von mindestens 25 Prozent, aber höchstens 50 Prozent kann auf Antrag in einen Zuschuss umgewandelt werden.
    • Zusatzförderung:
    • Ab Erreichung eines Energiesparhauses wird ein Tilgungszuschuss von 50 Euro je m² Wohnfläche, maximal 3.500 Euro je Wohneinheit gewährt.
    • bei Herstellung der Barrierefreiheit nach der DIN 18040-2 wird der Festbetrag der Basisförderung in Höhe von 3.500 Euro je m² Wohnfläche um 5 Prozent für die barrierefreie Wohnfläche erhöht.
    • Bis zu 25 Prozent der Basisförderung als Erhöhung für Mehrkosten, die für innovative Vorhaben entstehen, soweit das Objekt als innovativ anerkannt wird
    • Bei Maßnahmen zur Gestaltung des Wohnumfeldes sowie zur Stabilisierung und Aufrechterhaltung von Quartierstrukturen können 40 Prozent der nachweislich angefallenen Kosten und maximal 20 Prozent der Basisförderung gefördert werden. Personelle Maßnahmen können nur durch einen Zuschuss fördert werden.
  • Die Förderdarlehen werden zu 100 Prozent ausgezahlt.
  • Das Darlehen ist mit 1 Prozent zuzüglich ersparter Zinsen zu tilgen.
  • Während der Bindungsdauer von 10, 15, 25 oder 30 Jahren ab Bezugsfertigkeit des geförderten Wohnraums ist die Kaltmiete gegenüber der ortsüblichen Vergleichsmiete (OVM) regelmäßig um mindestens 33 Prozent abzusenken.
Kumulierung:
  • Die Mietwohnraumfinanzierung kann zusammen mit anderen Förderprogrammen in die Gesamtfinanzierung eingebunden werden. Es gilt der Grundsatz, dass die Fördergelder aus öffentlichen Mitteln die förderfähigen Gesamtkosten des Vorhabens nicht überschreiten dürfen. Die Mietwohnraumfinanzierung zählt zu den öffentlichen Mitteln.
  • Für dieselbe Maßnahme ist eine Kumulation des Förderdarlehens mit anderen Förderprogrammen des Landes und der L-Bank ausgeschlossen. Die Kumulierung mit der Bundesförderung nach dem BEG-Programm ist zulässig.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

L-Bank
Bereich Wohnungsunternehmen
Schlossplatz 10
76113 Karlsruhe
Telefon: 0721/150-3875
Fax: 0721/150-3829
E-Mail-Adresse: mietwohnungsbau@l-bank.de
Internet: www.l-bank.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Solarthermie für Heizung & Warmwasser | Solarthermie für Warmwasser | Fernwärme | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Wärmepumpe | Brennstoffzellen-Heizung

Übersicht über alle Förderprogramme

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