Förderprogramm: Stadt Köln - Gebäudesanierung – klimafreundliches Wohnen

Was wird gefördert?

Gefördert werden folgende Maßnahmen, für die bereits eine rechtsverbindliche Förderzusage des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder eines Finanzierungspartners (KfW) vorliegt.

FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind

  • natürliche und juristische Personen des privaten Rechts
  • Wohnungseigentümergemeinschaften im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG)
  • Personengesellschaften
  • gemeinnützigen Organisationsformen, einschließlich Kirchen (i.S.v. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG)
  • Contractoren.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Grundlage für die Ermittlung der Zuwendung sind die Angaben zu den förderfähigen Kosten aus den eingereichten Förderbescheiden der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bzw. des Bundesamtes für Ausfuhrkontrolle (BAFA).
  • Der Zuschuss beträgt 10 Prozent/Maßnahme der nachgewiesenen förderfähigen Kosten gemäß Bundesförderung (BEG) für Einzelmaßnahmen an Wohngebäuden sowie Sanierung zum Effizienzhaus.
  • Für ausgewählte, ökologisch wertvolle Einzelmaßnahmen zahlen wir zusätzlich eine Bonusförderung:
    • Bonus für eine "umweltfreundliche Dämmung": bis zu 15 Euro/m² gedämmter Bauteilfläche
    • Bonus für eine Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel: 5 Prozent der anerkannten förderfähigen Kosten
    • Bonus für eine Solarkollektoranlage mit gleichzeitiger Dachbegrünung: 5 Prozent der anerkannten förderfähigen Kosten.
  • Die maximale Förderung beträgt 60 Prozent der förderfähigen Kosten je Vorhaben, maximal 50.000 Euro pro Investitionsobjekt und Kalenderjahr.
Kumulierung: Eine Kumulierbarkeit mit anderen Förderprogrammen ist möglich, sofern dadurch nicht die maximale Förderhöhe von 60 Prozent der anerkannten, förderfähigen Kosten einer Maßnahme überschritten wird. In den Antragsformularen ist anzugeben, ob andere Fördermittel in Anspruch genommen werden.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Köln
Willy-Brandt­-Platz 2
50679 Köln
Telefon: 0221/221-34344
E-Mail-Adresse: gebaeudesanierung@stadt-koeln.de
Internet: www.stadt­koeln.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Fassadendämmung | Kellerdeckendämmung | Fensteraustausch | Fernwärme | Holzpelletheizung | Wärmepumpe | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Dämmung von Heizungsrohren | Solarthermie für Heizung & Warmwasser | Solarthermie für Warmwasser | Hydraulischer Abgleich | Austausch der Umwälzpumpe | Smart Home / Hausautomation

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