Förderprogramm: Universitätsstadt Tübingen - Lastenräder

Was wird gefördert?

  • Gefördert wird die Beschaffung von zwei- oder dreirädrigen, zulassungs- und versicherungsfreien Lastenrädern mit und ohne batterieelektrischer Tretunterstützung (Lastenpedelecs bis 25 km/h) sowie zulassungs- und versicherungspflichtige Lasten-S-Pedelecs bis 45 km/h.
  • Förderfähige Lastenräder sind serienmäßig konzipierte Räder, die folgende Anforderungen erfüllen:
    • vom Hersteller maximal zugelassenes Gesamtgewicht für das Lastenrad (Rad, Zuladung an Lasten bzw. Personen und Fahrerin bzw. Fahrer) von mindestens 150 kg
    • ein verlängerter Radstand von mindestens 130 cm
    • Transportmöglichkeiten, die fest mit dem Lastenrad verbunden sind und mindestens 0,14 m³ Volumen aufnehmen können oder eine Transportfl äche von mindestens 0,25 m².
    • Eigenbauten sind nicht förderfähig.

FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind ausschließlich Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Tübingen.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Förderhöhe für Serienmäßig konzipierte, multifunktionale Lastenräder:
    • Die Förderhöhe beträgt 25 Prozent des Kaufpreises bis zu einer maximalen Fördersumme von 750 Euro.
    • Besitzende einer KreisBonusCard oder KreisBonusCard extra erhalten eine Förderung von 50 Prozent des Kaufpreises bis zu einer maximalen Fördersumme von 1.500 Euro.
  • Serienmäßig konzipierte Longtail-Kindertransporträder:
    • Die Förderung beträgt 25 Prozent des Kaufpreises, maximal aber 600 Euro.
    • Besitzende einer KreisBonusCar“ oder KreisBonusCard extra erhalten eine Förderung von 50 Prozent, maximal aber 1.200 Euro.
  • Serienmäßig konzipierte Lasten- und Kindertransportanhänger für Fahrräder:
    • Die Förderhöhe beträgt 25 Prozent des Kaufpreises bis zu einer maximalen Fördersumme von 150 Euro.
    • Besitzende einer KreisBonusCard oder KreisBonusCard extra erhalten eine Förderung von 50 Prozent des Kaufpreises bis zu einer maximalen Fördersumme von 300 Euro.
Kumulierung:
  • Es dürfen keine Fördergelder aus anderen Förderprogrammen des Bundes oder des Landes für den Kauf des Lasten- oder Kindertransportrades oder des Fahrrad-Anhängers beansprucht werden.
  • Eine Verbindung mit dem städtischen Förderprogramm „baby on board - nachhaltig mobil“ sowie mit dem „Förderprogramm E-Mobilität“ der Stadtwerke Tübingen ist möglich.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Universitätsstadt Tübingen
Stabsstelle Umwelt- und Klimaschutz
Friedrichstraße 21
72072 Tübingen
Telefon: 07071/204-1800
E-Mail-Adresse: umwelt-klimaschutz@tuebingen.de
Internet: www.tuebingen.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Kauf eines Pedelecs / E-Lastenrads

Übersicht über alle Förderprogramme

Mehr Orientierung im Sanierungs-Dschungel

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