Förderprogramm: Stadt Fürstenfeldbruck - Förderprogramm Fahrrad- und E-Mobilität

Was wird gefördert?

Gefördert werden Lastenfahrräder, Lastenpedelecs oder (E-)Dreiräder für Erwachsene (bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h beim Treten unterstützt).

FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Privathaushalte, freiberuflich Tätige, Gemeinnützige Organisationen, Gewerbetreibende und Unternehmen.

Beschreibung des Förderprogramms:

Folgende Zuschüsse werden gewährt:

  • Lastenpedelecs: Die städtische Zuwendung beträgt 25 Prozent der Kosten, maximal 1.000 Euro.
  • Lastenfahrräder: Die städtische Zuwendung beträgt 25 Prozent der Kosten, maximal 750 Euro.
  • Fahrradanhänger (Lasten- oder Kinderanhänger): Die städtische Zuwendung beträgt 25 Prozent der Kosten, maximal 250 Euro.
  • (E-) Dreiräder für Erwachsene (mit und ohne Motorunterstützung): Die städtische Zuwendung beträgt 25 Prozent der Kosten, maximal 1.000 Euro.

Kontakt zur Antragstelle:

Stadt Fürstenfeldbruck
Finanzverwaltung
Hauptstraße 31
82256 Fürstenfeldbruck
Telefon: 08141/281-2001
Fax: 08141/282-2001
E-Mail-Adresse: finanzverwaltung@fuerstenfeldbruck.de
Internet: www.fuerstenfeldbruck.de

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Fürstenfeldbruck
Hauptstraße 31
82256 Fürstenfeldbruck
Telefon: 08141/28-0
Fax: 08141/282-1199
E-Mail-Adresse: info@fuerstenfeldbruck.de
Internet: www.fuerstenfeldbruck.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Kauf eines Pedelecs / E-Lastenrads | Kauf eines E-Bikes / E-Rollers

Übersicht über alle Förderprogramme

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