Förderprogramm: Stadt Soest - Förderprogramm Lastenräder

Was wird gefördert?

  • Gefördert wird der Kauf von neuen, zulassungs- und versicherungsfreien, elektrisch unterstützten Lastenrädern (E-Lastenräder) und muskelbetrieben Lastenräder, die speziell zum Transport von Gütern und/oder Personen konstruiert werden. Das heißt, Fahrräder müssen über standardisierte Transportvorrichtungen verfügen, die fest mit dem Fahrrad verbunden sind.
  • Die Lastenräder müssen mindestens eine Lastenzuladung von 40 kg (zzgl. Fahrergewicht) ermöglichen und damit mehr Ladegewicht als ein herkömmliches Fahrrad aufnehmen können.
  • Zusätzlich werden der Kauf von neuen Lastenanhängern mit mindestens 40 kg Zuladung sowie der Kauf von neuen Kindertransportanhängern gefördert.

FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind ausschließlich volljährige Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in der Stadt Soest, die das Lastenrad zum privaten Gebrauch erwerben.

Beschreibung des Förderprogramms:

Grundsätzlich beträgt die einzelne Förderung für ein Lastenrad pauschal 500 Euro, Lastenanhänger werden pauschal mit 100 Euro gefördert.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Soest
Abt. Stadtentwicklung und Bauordnung, Geschäftsstelle Klimaschutz
Windmühlenweg 21
59494 Soest
E-Mail-Adresse: lastenrad@soest.de
Internet: www.soest.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Kauf eines Pedelecs / E-Lastenrads

Übersicht über alle Förderprogramme

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