Förderprogramm: Stadt Aachen - Förderprogramm: Energiesparende Maßnahmen im Gebäude

Was wird gefördert?

Gefördert werden Maßnahmen in bauaufsichtlich genehmigten, privaten Gebäuden zu Wohnzwecken sowie in gemischt genutzten Gebäuden mit Gewerbe- und Wohneinheiten innerhalb des Stadtgebietes. Gefördert werden:

  • Maßnahmen an der Gebäudehülle
    • Dämmung Außenwand sowie Dämmung Außenwand im Denkmal
    • Dämmung von Dach, oberster Geschossdecke, Kellerdecke, Innendämmung und Kerndämmung
    • Austausch Fenster, Austausch Haustür und Austausch Fenster im Denkmal
  • Maßnahmen an der Gebäudetechnik
    • Heizungsaustausch und Optimierung der Wärmeverteilung
    • Anschluss an ein Wärmenetz und Optimierung der Wärmeverteilung
    • Heizlastberechnung
    • Nachrüstung von Lüftungsanlagen.

FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

  • Antragsberechtigt sind Eigentümer*innen (natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, sowie Personengesellschaften und Wohnungseigentümergemeinschaften im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) und Wohngenossenschaften) von Gebäuden, deren Grundstücke innerhalb des Stadtgebietes von Aachen liegen.
  • Antragsberechtigt sind ferner alle gemeinnützigen Organisationsformen (i.S.v. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG), in deren Eigentum sich das Gebäude befindet.

Beschreibung des Förderprogramms:

Die Förderung für Maßnahmen an der Gebäudehülle beträgt maximal 50 Prozent der Gesamtkosten (Lohn- und Materialkosten) pro Sanierungsobjekt.

  • Dämmung der Gebäudehülle: Die Nutzung konventioneller Dämmstoffe wird mit einer Förderung von 20 Euro je m² Bauteilfläche honoriert. Der Zuschuss bei Nutzung nachhaltiger Dämmstoffe mit Zertifikat beträgt 50 Euro je m² Bauteilfläche. Auf die Einhaltung der U-Werte (siehe Richtlinie) ist zu achten.
  • Fenster und Türen: Der Austausch, sowie die Ertüchtigung bestehender Fenster, Balkon- und Terassentüren, Dachflächenfenster, Hauseingangstüren und Außentüren beheizter Räume wird mit einer Förderung von 50 Euro je m² Bauteilfläche bei Einhaltung der UW-Werte bzw. UD-Werte honoriert.
  • Wenn zwei Dämmmaßnahmen aus Förderbereich Gebäudehülle gleichzeitig durchgeführt werden, wird ein zusätzlicher Bonus von 1.000 Euro für ein Ein-/Zweifamilienhaus und 1.500 Euro für ein Mehrfamilienhaus gewährt.
  • Wenn drei Dämmmaßnahmen aus dem Förderbereich Gebäudehülle gleichzeitig durchgeführt werden, wird ein zusätzlicher Bonus von 2.000 Euro für ein Ein-/Zweifamilienhaus und 3.000 Euro für ein Mehrfamilienhaus gewährt.
  • Der Umbau eines Bestandsgebäudes zu einem Effizienzhaus 55 (BEG) wird zusätzlich bezuschusst. Der Bonus bei Erreichen des Effizienzhaus 55-Standards beträgt einmalig 5.000 Euro.
  • Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung: Maßnahmen zur Verbesserung der Anlageneffizienz werden mit 30 Prozent der förderfähigen Bruttokosten gefördert. Die Höchstfördersumme pro Gebäude beträgt 30.000 Euro.
  • Neuanschluss an ein Wärmenetz: Der erstmalige Anschluss eines Gebäudes an ein Nah- oder Fernwärmenetz wird pauschal mit 3.000 Euro bezuschusst.
  • Einbau einer thermischen Solaranlage mit Heizungsunterstützung: Der Einbau einer thermischen Solaranlage zur Warmwasserbereitung mit Heizungsunterstützung wird mit 30 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst. Die Höchstfördersumme im Ein-/Zweifamilienhaus beträgt 10.000 Euro, im Mehrfamilienhaus 20.000 Euro pro Gebäude.
  • Nachrüstung von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung: Die Erstinstallation einer dezentralen Wohnungslüftungsanlage wird pro Lüftungsgerät pauschal mit 300 Euro gefördert. Pro Wohneinheit liegt die maximale Fördersumme bei 1.500 Euro. Die Erstinstallation einer zentralen Wohnungslüftungsanlage wird pro Wohneinheit pauschal mit 1.500 Euro gefördert. Die Höchstfördersumme pro Gebäude beträgt 30.000 Euro.
  • Bonus Abschied Gas-Etagenheizung: Die Förderung wird gewährt für Gebäude mit mindestens drei Wohneinheiten und beträgt je Wohneinheit:
    • 2.000 Euro je Wohneinheit in Mehrfamilienhaus mit maximal 5 Wohneinheiten
    • 1.500 Euro je Wohneinheit in Mehrfamilienhaus mit maximal 10 Wohneinheiten
    • 1.000 Euro je Wohneinheit in Mehrfamilienhaus ab 11 Wohneinheiten
    • Die Förderhöchstsumme beträgt 20.000 Euro pro Gebäude.
  • Bonus Austausch Wärmeerzeuger für vermieteten Wohnraum zur BEG-Förderung: Für die Umsetzung einer Maßnahme zum Tausch des Wärmerzeugers in Wohngebäuden mit vermietetem Wohnraum zahlt die Stadt Aachen einen Bonus von 20 Prozent der durch das BEG anerkannten Kosten. Die Förderhöchstsumme beträgt 30.000 Euro pro Gebäude.
Kumulierung: Zuwendungen können mit Zuwendungen aus anderen Förder- oder Darlehensprogrammen des Landes Nordrhein-Westfalen, des Bundes oder anderen Institutionen kumuliert werden, sofern dies nach den Bestimmungen der anderen Förderprogramme zulässig ist. Ob die Kumulierung aus Sicht der anderen Fördergeber möglich ist, ist durch den Antragstellenden eigenverantwortlich zu prüfen.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Aachen
Markt
52058 Aachen
Telefon: 0241/432-36708
E-Mail-Adresse: altbau@mail.aachen.de
Internet: www.aachen.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Fassadendämmung | Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Kellerdeckendämmung | Fensteraustausch | Fernwärme | Wärmepumpe | Hydraulischer Abgleich | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Solarthermie für Heizung & Warmwasser | Austausch der Umwälzpumpe

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