Förderprogramm: Stadt Fellbach - Förderung von steckerfertigen Photovoltaikanlagen

Was wird gefördert?

  • Gefördert wird die Installation von neuen steckerfertigen Photovoltaikanlagen mit Kaufdatum (Rechnungsdatum) ab 01.01.2023. Dies sind Solarmodule mit bis zu 600 Watt Leistung (Abgabe des Wechselrichters), die an den jeweils eigenen Stromkreis angeschlossen werden.
  • Sollte aufgrund einer gesetzlichen Regelung die maximal zulässige Leistung für steckerfertige Photovoltaikanlagen am Wechselrichter erhöht werden, dann gilt diese neue Leistung als neue Grenze für die Förderung.

FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die Eigentümer*innen und Mieter*innen einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses auf der Gemarkung Fellbach sind. Eine Zustimmung der Vermietenden muss nicht vorgelegt werden.

Beschreibung des Förderprogramms:

Der Zuschuss beträgt 100 Euro je Haushalt, der mit einer steckerfertigen Photovoltaikanlage ausgerüstet wird, unabhängig davon, wie viele Module betrieben werden.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Fellbach
Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt
Marktplatz 1
70734 Fellbach
Telefon: 0711/58 51-130
Fax: 0711/58 51-488
E-Mail-Adresse: bauamt@fellbach.de
Internet: www.fellbach.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Balkon-Kraftwerk

Übersicht über alle Förderprogramme

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