Förderprogramm: Kreis Mettmann - Förderprogramm Stecker-PV-Anlagen 2024
Was wird gefördert?
Gefördert werden Stecker-PV-Anlagen.
FördermittelCheck: Förderung finden
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Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Mieter*innen sowie selbstbewohnte Eigentumswohnungsbesitzende mit Erstwohnsitz im Kreis Mettmann. Hauseigentümer*innen und sind nicht antragsberechtigt.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Entsprechend der Leistung der Stecker-PV-Anlage ist die Förderung wie folgt gestaffelt:
- Anlagenleistung: 250-435 Watt: 200 Euro
- Anlagenleistung: >435-800 Watt: 400 Euro (mindestens zwei Module), wobei maximal 50 Prozent der Anschaffungskosten (PV-Modul(e), Wechselrichter und Befestigungsmaterial) gefördert werden. Eine Förderung wird nur ausgezahlt, wenn (mindestens) ein Photovoltaikmodul zusammen mit einem Wechselrichter als Neuware erworben wird.
- Es ist zulässig, dass die Summe der Erzeugungsleistung der Photovoltaik-Module 800 Watt (bis maximal 2.000 Watt) übersteigt, allerdings ist die finale, ins Hausstromnetz eingespeiste Leistung durch Einsatz des Wechselrichters auf maximal 800 Watt zu begrenzen.
- Sollten mindestens zwei Photovoltaik-Module installiert werden, ist aus Gründen des Ressourcenschutzes darauf zu achten, lediglich einen, auf maximal 800 Watt Leistung begrenzten Wechselrichter zu verwenden.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Kreis Mettmann
Stabsstelle Klimaschutz
Düsseldorfer Straße 26
40822 Mettmann
Telefon: 02104/99-0
E-Mail-Adresse: klimaschutz@kreis-mettmann.de
Internet: www.kreis-mettmann.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung