Förderprogramm: Stadt Herten - Förderprogramm Dach- und Fassadenbegrünung

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Neuerrichtung von

  • extensiver und intensiver Dachbegrünungen sowie
  • Fassadenbegrünungen (Wand- oder Bodengebunden) mit oder ohne Rankhilfe
auf/an privaten und gewerblichen Wohn- und Nichtwohngebäuden, Nebengebäuden wie bspw. Garagen.

FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, die Eigentümer*in oder Pächter*in von Grundstücken innerhalb des Stadtgebiets von Herten sind.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Dachbegrünung: Die Förderhöhe pro Quadratmeter begrünter Dachfläche beträgt 50 Euro, höchstens jedoch 10.000 Euro.
  • Fassadenbegrünung: Gefördert werden bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten einer boden- bzw. wandgebundenen Fassadenbegrünung mit oder ohne Rankhilfe, höchstens jedoch 10.000 Euro.
  • Voraussetzung der Förderung ist, dass Gesamtkosten in Höhe von mindestens 100 Euro pro Antrag entstehen (Bagatellgrenze).

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Herten
Stadtentwicklungsamt
Kurt‐Schumacher‐Straße 2
45699 Herten
Telefon: 02366/303-689
E-Mail-Adresse: Umwelt@herten.de
Internet: www.herten.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Gebäudebegrünung

Übersicht über alle Förderprogramme

Mehr Orientierung im Sanierungs-Dschungel

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