Förderprogramm: Universitätsstadt Tübingen - Lastenräder
Was wird gefördert?
- Gefördert wird die Beschaffung von zwei- oder dreirädrigen, zulassungs- und versicherungsfreien Lastenrädern mit und ohne batterieelektrischer Tretunterstützung (Lastenpedelecs bis 25 km/h) sowie zulassungs- und versicherungspflichtige Lasten-S-Pedelecs bis 45 km/h.
- Förderfähige Lastenräder sind serienmäßig konzipierte Räder, die folgende Anforderungen erfüllen:
- vom Hersteller maximal zugelassenes Gesamtgewicht für das Lastenrad (Rad, Zuladung an Lasten bzw. Personen und Fahrerin bzw. Fahrer) von mindestens 150 kg
- ein verlängerter Radstand von mindestens 130 cm
- Transportmöglichkeiten, die fest mit dem Lastenrad verbunden sind und mindestens 0,14 m³ Volumen aufnehmen können oder eine Transportfl äche von mindestens 0,25 m².
- Eigenbauten sind nicht förderfähig.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind ausschließlich Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Tübingen.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Förderhöhe für Serienmäßig konzipierte, multifunktionale Lastenräder:
- Die Förderhöhe beträgt 25 Prozent des Kaufpreises bis zu einer maximalen Fördersumme von 750 Euro.
- Besitzende einer KreisBonusCard oder KreisBonusCard extra erhalten eine Förderung von 50 Prozent des Kaufpreises bis zu einer maximalen Fördersumme von 1.500 Euro.
- Serienmäßig konzipierte Longtail-Kindertransporträder:
- Die Förderung beträgt 25 Prozent des Kaufpreises, maximal aber 600 Euro.
- Besitzende einer KreisBonusCar“ oder KreisBonusCard extra erhalten eine Förderung von 50 Prozent, maximal aber 1.200 Euro.
- Serienmäßig konzipierte Lasten- und Kindertransportanhänger für Fahrräder:
- Die Förderhöhe beträgt 25 Prozent des Kaufpreises bis zu einer maximalen Fördersumme von 150 Euro.
- Besitzende einer KreisBonusCard oder KreisBonusCard extra erhalten eine Förderung von 50 Prozent des Kaufpreises bis zu einer maximalen Fördersumme von 300 Euro.
- Es dürfen keine Fördergelder aus anderen Förderprogrammen des Bundes oder des Landes für den Kauf des Lasten- oder Kindertransportrades oder des Fahrrad-Anhängers beansprucht werden.
- Eine Verbindung mit dem städtischen Förderprogramm „baby on board - nachhaltig mobil“ sowie mit dem „Förderprogramm E-Mobilität“ der Stadtwerke Tübingen ist möglich.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Universitätsstadt Tübingen
Stabsstelle Umwelt- und Klimaschutz
Friedrichstraße 21
72072 Tübingen
Telefon: 07071/204-1800
E-Mail-Adresse: umwelt-klimaschutz@tuebingen.de
Internet: www.tuebingen.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung