Förderprogramm: Universitätsstadt Tübingen - Lastenräder
Was wird gefördert?
- Gefördert wird die Beschaffung von zwei- oder dreirädrigen, zulassungs- und versicherungsfreien Lastenrädern mit und ohne batterieelektrischer Tretunterstützung (Lastenpedelecs bis 25 km/h) sowie zulassungs- und versicherungspflichtige Lasten-S-Pedelecs bis 45 km/h.
- Förderfähige Lastenräder sind serienmäßig konzipierte Räder, die folgende Anforderungen erfüllen:
- vom Hersteller maximal zugelassenes Gesamtgewicht für das Lastenrad (Rad, Zuladung an Lasten bzw. Personen und Fahrerin bzw. Fahrer) von mindestens 150 kg
- ein verlängerter Radstand von mindestens 130 cm
- Transportmöglichkeiten, die fest mit dem Lastenrad verbunden sind und mindestens 0,14 m³ Volumen aufnehmen können oder eine Transportfl äche von mindestens 0,25 m².
- Eigenbauten sind nicht förderfähig.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind ausschließlich Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Tübingen.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Förderhöhe für Serienmäßig konzipierte, multifunktionale Lastenräder:
- Die Förderhöhe beträgt 25 Prozent des Kaufpreises bis zu einer maximalen Fördersumme von 750 Euro.
- Besitzende einer KreisBonusCard oder KreisBonusCard extra erhalten eine Förderung von 50 Prozent des Kaufpreises bis zu einer maximalen Fördersumme von 1.500 Euro.
- Serienmäßig konzipierte Longtail-Kindertransporträder:
- Die Förderung beträgt 25 Prozent des Kaufpreises, maximal aber 600 Euro.
- Besitzende einer KreisBonusCar“ oder KreisBonusCard extra erhalten eine Förderung von 50 Prozent, maximal aber 1.200 Euro.
- Serienmäßig konzipierte Lasten- und Kindertransportanhänger für Fahrräder:
- Die Förderhöhe beträgt 25 Prozent des Kaufpreises bis zu einer maximalen Fördersumme von 150 Euro.
- Besitzende einer KreisBonusCard oder KreisBonusCard extra erhalten eine Förderung von 50 Prozent des Kaufpreises bis zu einer maximalen Fördersumme von 300 Euro.
- Es dürfen keine Fördergelder aus anderen Förderprogrammen des Bundes oder des Landes für den Kauf des Lasten- oder Kindertransportrades oder des Fahrrad-Anhängers beansprucht werden.
- Eine Verbindung mit dem städtischen Förderprogramm „baby on board - nachhaltig mobil“ sowie mit dem „Förderprogramm E-Mobilität“ der Stadtwerke Tübingen ist möglich.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Universitätsstadt Tübingen
Stabsstelle Umwelt- und Klimaschutz
Friedrichstraße 21
72072 Tübingen
Telefon: 07071/204-1800
E-Mail-Adresse: umwelt-klimaschutz@tuebingen.de
Internet: www.tuebingen.de
Weitere Informationen:
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Kauf eines Pedelecs / E-Lastenrads
Übersicht über alle FörderprogrammeAlle förderfähigen Maßnahmen
- Sanierung Nichtwohngebäude
- Altersgerecht Umbauen
- Austausch der Umwälzpumpe
- Austausch der Zirkulationspumpe
- Balkon-Kraftwerk
- Batteriespeicher
- Unternehmensberatung
- Beratung zu Elektromobilität
- Unternehmensberatung Mittelstand
- BHKW
- Hackschnitzel-Heizung
- Holzpelletheizung
- Scheitholzheizung
- Brennstoffzellen-Heizung
- Dachdämmung
- Fassadendämmung
- Kellerdeckendämmung
- Dämmung der oberen Geschossdecke
- Dämmung von Heizungsrohren
- Kauf einer Ladestation
- Einbruchschutz
- Kauf eines Elektro- oder Hybrid-Autos
- Kauf eines Pedelecs / E-Lastenrads
- Kauf eines E-Bikes / E-Rollers
- Energetische Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
- Energieeffiziente Produktion
- Energiemanagement
- Energienetze
- Energiespar-Contracting
- Erneuerbare Energien Hybridheizung
- Fensteraustausch
- Heizungserneuerung ohne Energieträgerwechsel
- Fernwärme
- Gebäudebegrünung
- Smart Home / Hausautomation
- Hydraulischer Abgleich
- Kältetechnik zur Raumkühlung
- Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
- Energieeffizienter Neubau
- Photovoltaik
- Solarthermie für Heizung & Warmwasser
- Solarthermie für Warmwasser
- Energieeffiziente Beleuchtung
- Erdgasheizung mit Brennwerttechnik
- Umstellung der Heizungsanlage auf Flüssiggas
- Wärmepumpe