Förderprogramm: Stadt Memmingen - Förderprogramm Balkonsolaranlagen

Was wird gefördert?

  • Gefördert werden Balkonsolaranlagen, welche nach dem VDE (Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.) als „Steckerfertige PV-Anlagen“ bezeichnet werden.
  • Die Leistung des Geräts muss am Wechselrichter auf den max. zulässigen Wert begrenzt sein, momentan 800 Watt.

FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

  • Antragsberechtigt sind Mieter*innen (sofern die erforderliche Einverständniserklärung des Eigentümers vorliegt) oder Eigentümer*innen von Wohnungen in Memmingen.
  • Eigentümer*innen, welche mehrere Wohnungen oder Gebäude besitzen, dürfen nur einen Förderantrag für eine Wohneinheit bzw. für ein Gebäude stellen.
  • Des Weiteren sind Privatpersonen aus Privathaushalten antragsberechtigt.

Beschreibung des Förderprogramms:

Die Zuwendungshöhe bei Balkonkraftwerken liegt bei 50 Euro pro Modul und maximal 100 Euro pro Anlage bzw. Antragsstellenden/Wohneinheit.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Memmingen
Amt für Umwelt und Klima
Schlossergasse 1
87700 Memmingen
Telefon: 08331/850-619
E-Mail-Adresse: klimaschutz@memmingen.de
Internet: www.memmingen.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Balkon-Kraftwerk

Übersicht über alle Förderprogramme

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