EEG 2023/2024: Änderungen für Photovoltaik
Das EEG 2023, also Erneuerbare-Energien-Gesetz, ist das zentrale Gesetz für Photovoltaik und andere erneuerbare Energien. Das umfassend novellierte EEG 2023 bringt wichtige Änderungen für die Einspeisung und den Eigenverbrauch, die EEG-Umlage sowie PV-Altanlagen. Auch für 2024 hat es Auswirkungen. Wir klären die wichtigsten Fragen.
SolardachCheck: Photovoltaik prüfen
Würde sich Photovoltaik auf Ihrem Dach lohnen? Was bringt ein Speicher in Ihrem Fall? Finden Sie heraus, mit welchen Erträgen Sie rechnen können:
Die wichtigsten Fakten im Überblick
- Mit dem EEG 2023 ist die EEG-Umlage abgeschafft.
- Die Einspeisevergütung ist für den Zeitraum Februar - Juli festgesetzt.
- Strom aus Photovoltaikanlagen wird gefördert, wenn die Dachinstallation nicht möglich ist.
- 20 Jahre alte Solaranlagen erhalten weiter eine, reduzierte Einspeisevergütung.
- Eigenverbrauch bei ausgeförderten PV-Anlagen weiterhin lohnenswert.
EEG 2023: Höhere Einspeisevergütung für Photovoltaik
Die Vergütung von Strom aus Photovoltaik ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt. Wichtige Änderungen im EEG 2023 betreffen auch Photovoltaik-Anlagen für Ein- und Zweifamilienhäuser.
Nehmen Eigentümer*innen die Einspeisevergütung für ihren Photovoltaik-Strom in Anspruch, zahlt der örtliche Netzbetreiber einen festen Betrag für jede Kilowattstunde Solarstrom, die ins Stromnetz eingespeist wird. Dabei ist die Höhe der Vergütung von verschiedenen Faktoren abhängig, etwa von der Größe der Anlage und auch davon, ob ein Teil des erzeugten Stroms selbst verbraucht wird (Eigenversorgung), oder ob die gesamte erzeugte Menge eingespeist wird (Volleinspeisung). Für Anlagen, die zum Teil der Eigenversorgung dienen, gilt ein etwas niedrigerer Vergütungstarif.
Über die Nutzungsdauer einer Anlage ist ein Wechsel zwischen Volleinspeisung und Eigenverbrauchsmodell möglich. Anlagen mit Voll- und Teileinspeisung lassen sich nun auch kombinieren – damit kann es sich lohnen, eine möglichst große Anlage auf dem eigenen Dach installieren zu lassen.
Strom aus älteren Anlagen wird weiter vergütet
Die zum 30. Juli 2022 angehobene EEG-Einspeisevergütung gilt für Anlagen, die ab diesem Datum in Betrieb genommen wurden oder bis Ende Januar 2024 an den Start gehen. Die früher geltende sogenannte Degression, also die schrittweise Absenkung der Vergütung, je nachdem, wann die Anlage in Betrieb ging, ist bis Anfang 2024 ausgesetzt. Strom aus älteren Anlagen wird nach den davor gültigen Tarifen vergütet. Und auch für die neuen Anlagen gilt: Der bei Inbetriebnahme geltende Vergütungssatz bleibt für die Anlage 20 Jahre lang konstant.
Feste Einspeisevergütung Photovoltaik
Vergütungssätze in Cent/kWh für seit 1.2.2024 bis 31.07.2024 in Betrieb genommene Anlagen auf Wohngebäuden und Gebäuden und an Lärmschutzwänden:
bis 10 kWp | bis 40 kWp | bis 100kWp | |
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Teileinspeisung (gerundet) | 8,10 | 7,00 | 5,70 |
Volleinspeisung (gerundet) | 12,90 | 10,80 | 10,80 |
kWp = Kilowatt-Peak Leistung der Photovoltaikanlage
Ob sich Photovoltaik auf Ihrem Dach lohnt, können Sie mit wenigen Klicks in unserem SolardachCheck herausfinden.
Wo finde ich die aktuelle Einspeisevergütung für Solaranlagen?
Daten zur jeweils gültigen Einspeisevergütung sind nicht explizit im EEG aufgeführt. Fündig wird man auf der Website der Bundesnetzagentur , die die Fördersätze für Solaranlagen mit den sogenannten „anzulegenden Werten“ in einer Tabelle zusammengestellt hat.
EEG 2023: Eigenverbrauch & EEG-Umlage
Gute Neuigkeiten für Eigentümer*innen von Solaranlagen: Das EEG 2023 vereinfacht das Bewirtschaften von PV-Anlagen durch Abschaffung der EEG-Umlage. Auch bei den Steuern wird einiges einfacher. Was bleibt: Für viele ist der Eigenverbrauch des Stroms die lukrativste Art, mit der eigenen Solaranlage Geld zu verdienen: Strom vom Stromlieferanten kostete im ersten Quartal 2023 durchschnittlich 46,91 Cent pro Kilowattstunde (für üblichen Haushaltsstrom). Eigener Solarstrom lässt sich aber schon für 9 bis 12 Cent erzeugen. Bei jeder selbst erzeugten und verbrauchten Kilowattstunde sparen die Eigentümer*innen also mindestens 34 Cent.
Bisher hingen die Einnahmen auch davon ab, ob und wie viel EEG-Umlage Eigentümer*innen auf den selbst verbrauchten Strom zahlen mussten. Mit dem Inkrafttreten des EEG 2023 wurde die Umlage komplett abgeschafft. Damit ist bei einigen Anlagen auch kein sogenannter Erzeugungszähler mehr nötig. Was sich steuerlich seit dem Steuerjahr 2022 geändert hat, erfahren Sie in unserem Artikel „Photovoltaik: Einspeisung oder Eigenverbrauch?“.
70-Prozent-Regelung, Messkonzept & Fernsteuerbarkeit
Die frühere Regelung, nach der maximal 70 Prozent der Nennleistung einer Photovoltaik-Anlage eingespeist werden durften, wurde durch das EEG 2023 teilweise gekippt: Sie gilt nicht mehr für ab dem 1.1.2023 neu in Betrieb genommene Anlagen bis 25 kWp; ebenso sind Bestandsanlagen bis 7 kWp nun von der Einschränkung befreit.
Bei Solaranlagen unter 25 kWp mussten bisher technische Einrichtungen eingebaut werden, die entweder eine Fernsteuerung der Einspeiseleistung durch den Netzbetreiber zulassen oder die maximale Einspeisung auf 70 Prozent der installierten Leistung begrenzen. Inzwischen soll möglichst viel Energie aus Solaranlagen ins Netz eingespeist werden. In Folge dessen fallen diese technischen Vorgaben nun weg, und zwar für:
- Anlagen bis 25 Kilowatt, die ab dem 1. Januar 2023 in Betrieb genommen wurden
- Bestandsanlagen bis einschließlich 7 kW
- Bestandsanlagen mit einer Leistung von mehr als 7 bis einschließlich 25 kW, wenn Sie über einen Smart Meter verfügen
Welche technischen Anforderungen für Ihre Photovoltaikanlage aktuell gelten, erfragen Sie am besten beim Betrieb, der Ihre Anlage installiert. Die laufenden Kosten für Smart Meter nennt Ihnen Ihr örtlicher Netzbetreiber. Sie sind gesetzlich begrenzt und können je nach Haustechnik bei 100 Euro pro Jahr liegen. Achten Sie am besten bereits auf die Kompatibilität mit einem zertifizierten Gateway, wenn Sie einen Zweirichtungszähler für Ihre PV-Anlage anschaffen.
PV-Anlagen auf Carports oder im Garten
Seit 2023 ist es möglich, eine PV-Anlage
- im Garten
- auf der Garage oder
- auf dem Carport zu installieren.
Beträgt die Leistung weniger als 20 kWp, können Anlagenbesitzer*innen Einspeisevergütungen erhalten.
Was passiert mit Photovoltaik-Altanlagen?
Das EEG 2023 enthält auch neue Regelungen für alte Photovoltaikanlagen, bei denen die feste Einspeisevergütung nach 20 Förderjahren wegfällt. Das EEG trat erstmals im Jahr 2000 in Kraft. Seit Ende 2020 stellt sich also für mehr und mehr Besitzer*innen von Photovoltaik-Altanlagen die Frage: Was tun mit dem Strom? Und wie wird er vergütet?
Das können Besitzer*innen alter Anlagen machen
Am einfachsten und lohnendsten dürfte für Besitzer*innen von Photovoltaik-Altanlagen dieses Vorgehen sein:
- Kassieren Sie zunächst die verringerte Einspeisevergütung nach dem EEG 2021.
- Klären Sie mit einem Fachbetrieb, wie teuer der Umbau der Anlage auf Eigenversorgung wäre.
- Falls die alte Photovoltaikanlage stark gealtert ist und hohe Investitionen nötig wären oder ohnehin eine Sanierung des Daches ansteht, prüfen Sie besser den Kauf einer neuen Anlage. Auf die gleiche Dachfläche passen heutzutage Solarmodule mit dreimal so viel Leistung wie vor 20 Jahren!
Einspeisevergütung bei PV-Altanlagen
Wenn Besitzer*innen nichts weiter tun, erhalten sie für ihre 20 Jahre alte, ausgeförderte Photovoltaikanlage weiter eine Einspeisevergütung vom Netzbetreiber. Für Strom, der aus Altanlagen ins Netz eingespeist wird, entspricht die Einspeisevergütung dem Jahresmarktwert Solar an der Strombörse. Neu ist die Regelung im EEG 2023, dass dieser Wert bei höchstens 10 Cent pro Kilowattstunde liegt.
Die Einspeisevergütung für alte Photovoltaikanlagen ist zunächst bis 2027 befristet. Nach dem Inkrafttreten des Solarpakets 1 wurde diese Frist auf 2032 verlängert. Ob die Anlagen auch danach eine Einspeisevergütung erhalten, steht noch nicht fest. Wichtiger Vorteil der Einspeisevergütung ist aber: Es gibt sie auch für Überschussstrom, also jene Kilowattstunden, die ein Haushalt nicht selbst verbraucht, sondern ins Netz einspeist.
Eigenverbrauch bei PV-Altanlagen
Am meisten lohnt sich auch bei Altanlagen der Eigenverbrauch von Photovoltaik-Strom. Alte Anlagen sind aber meistens für die komplette Einspeisung in das öffentliche Netz ausgerichtet. Für den Eigenverbrauch muss ein Elektrofachbetrieb die PV-Anlage so umklemmen, dass der Strom zunächst ins Hausnetz fließt.
Für den Eigenverbrauch benötigen viele Altanlagen außerdem einen neuen Zähler. Neue Zweirichtungszähler erfassen getrennt den Strombezug aus dem Netz und die solare Einspeisung in das Netz. Ab einer Leistung von 7 Kilowatt-Peak (kWp) muss der Zähler künftig auch bei Photovoltaik-Altanlagen ein sogenanntes Smart Meter Gateway enthalten.
Ausführliche Informationen zu Möglichkeiten, den Eigenverbrauch zu erhöhen – zum Beispiel mit einem Stromspeicher oder einer Wärmepumpe – erhalten Sie in unserem Artikel „Photovoltaik: Einspeisung oder Eigenverbrauch?“.
Direktvermarktung bei PV-Altanlagen
Theoretisch können Hausbesitzer*innen ihren Solarstrom auch an einen Direktvermarkter verkaufen. Für die Unternehmen lohnt sich der Weiterverkauf des Stroms aber eigentlich erst bei großen Anlagen. Um für Hausbesitzer*innen interessant zu wirken, haben einige Direktvermarkter deshalb Paketangebote entwickelt.
Die Kund*innen müssen zum Beispiel zusätzlich einen Batteriespeicher des Unternehmens kaufen oder für eine monatliche Gebühr einer „Community“ beitreten. Kund*innen können nur schwer beurteilen, ob sich solche Angebote wirklich lohnen.
Vorteile & Nachteile: Einspeisevergütung, Eigenverbrauch, Direktvermarktung
Vorteile | Nachteile | |
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Einspeisevergütung |
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Eigenverbrauch |
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Direktvermarktung |
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Fazit: Die größten Vorteile haben Eigentümer*innen, wenn sie ihre PV-Altanlage für den Eigenverbrauch umrüsten lassen. So werden sie langfristig unabhängiger von Strompreissteigerungen.
Autor: Manuel Berkel