Dämmfrist für Dachböden läuft zum Jahresende ab

Bis Ende 2011 müssen in Mehrfamilienhäusern die obersten Geschossdecken gedämmt werden. Dazu sind Hausbesitzer durch die Energieeinsparverordnung (EnEV) verpflichtet. Es gibt zwar Ausnahmen von der Nachrüstpflicht – eine Dämmung lohnt sich aber dennoch häufig.

Am 31. Dezember 2011 läuft die Frist ab: Bis dahin müssen alle begehbaren, obersten Geschossdecken gedämmt sein. So schreibt es die Energiesparverordnung (EnEV) 2009 vor. Nicht begehbare, aber zugängliche oberste Geschossdecken mussten bereits bis Ende 2006 gedämmt werden.

Es gibt jedoch Ausnahmen: Wenn der Dachraum, der über der Geschossdecke liegt, von einer Dämmschicht umschlossen ist, muss zum Beispiel nicht nachgerüstet werden. Auch Ein- und Zweifamilienhäuser sind von der Nachrüstpflicht ausgenommen, wenn der Eigentümer zum 01. Februar 2002 selbst darin gewohnt hat. In diesen Fällen tritt die Pflicht erst in Kraft, sobald die Immobilie verkauft wird. Die neuen Besitzer haben dann zwei Jahre lang Zeit, die Vorgaben zu erfüllen.

Weniger Kosten, mehr Wohnkomfort

So oder so macht eine Sanierung jedoch Sinn: Durch eine Dämmung der untersten und obersten Geschossdecken sowie der Außenwände kann der Heizenergieverbrauch von Altbauten im Winter stark gesenkt werden.

Immobilienbesitzer sollten also spätestens jetzt vor Beginn der Heizperiode eine Modernisierung in Angriff nehmen. Wann sich die geplante Maßnahme für Sie auch finanziell auszahlt, zeigt der Modernisierungsratgeber. Sie wollen außerdem wissen, welche Fördermittel es derzeit für Ihre Modernisierung gibt? Kein Problem, das errechnet unser Förderratgeber für Sie.

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