Heizen und Hartz IV: Neues Prüfinstrument geplant

Ein Fachgespräch der Heizspiegelkampagne brachte Vertreter von Sozialämtern und Jobcentern an einen Tisch. Das Ziel: Die Prüfung der Heizkosten von Hartz IV-Empfängern soll gerechter werden.

Seit einer Entscheidung des Bundessozialgerichts im Juli 2009 wird die Angemessenheit der Heizkosten von Arbeitslosengeld II-Empfängern (Hartz IV) anhand des Heizspiegels beurteilt. Die gemeinnützige co2online GmbH als Herausgeber des Heizspiegels hat diese Entscheidung wiederholt kritisiert, weil Heizspiegel für diesen Zweck ungeeignet sind. Sie bewerten Gebäude, aber nicht einzelne Wohnungen. Im Dialog mit sachkundigen Praktikern arbeitet co2online nun an einem neuen Instrument für eine fachgerechte Angemessenheits-Prüfung der Heizkosten von Hartz IV-Beziehern.

Fachgespräch initiiert neues Prüfwerkzeug für Heizkosten

Im Juli trafen sich auf Einladung der Heizspiegelkampagne 19 Vertreter von Sozialgerichten, Jobcentern, Sozialämtern und Interessenorganisationen, um in zwei parallel stattfindenden Workshops über geeignete Prüfmöglichkeiten für die Heizkosten von Hartz IV-Empfängern zu beraten. Ein Schwerpunkt des ersten Workshops war der Austausch zwischen den Anwendern des Heizspiegels in Jobcentern und Sozialämtern sowie co2online als Herausgeber. Der zweite Workshop behandelte Entwicklung und Einsatz eines neuen Prüfwerkzeugs für Heizkosten, das auch von Sozialgerichten anerkannt wird. Ein geeignetes Angebot soll in den kommenden Monaten entwickelt und danach in Jobcentern, Sozialämtern und in unteren Sozialgerichten erprobt werden.  Das Werkzeug soll zweistufig und zumindest die zweite Stufe online verfügbar sein. Bei Überschreiten einer Nichtprüfungsgrenze soll eine Einzelprüfung nicht nur die Wirtschaftlichkeit des Mieterverhaltens bewerten, sondern auch die Wirtschaftlichkeit des Vermieterverhaltens bei den Heiznebenkosten (für Ablesen und Wartung der Heizung sowie Betriebsstrom).

Erweitertes Heizgutachten bietet präzise Bewertung

In der Zwischenzeit liefert das Heizgutachten eine detaillierte Bewertung von Heizenergieverbrauch und Heizkosten von Wohnungen und Gebäuden. Auch dies kann verschwenderisches Verhalten von Vermietern wie Mietern aufdecken. Dazu wird – im Dialog mit den Teilnehmern des Fachgesprächs – das Heizgutachten für Hartz IV-Empfänger weiter entwickelt und künftig um das Datenblatt „Ergebnisse auf ein Blick“ ergänzt.

Weitere Informationen zum Thema Hartz IV und Heizen finden Sie hier.

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