Mieterbund gegen Streichung der Heizkostenpauschale

Der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Franz-Georg Rips, hat in einem offenen Brief an Bauminister Peter Ramsauer gegen die Streichung der Heizkostenpauschale protestiert. Ramsauer hatte zuvor versucht, die Kürzung mit Zahlen des Bundesweiten Heizspiegels 2010 zu begründen.

Der Deutsche Mieterbund e. V., ein Partner der Heizspiegelkampagne, hat in einem offenen Brief an Bauminister Dr. Peter Ramsauer gefordert, die Kürzung beim Wohngeld zurückzunehmen. Der Minister hatte zuvor die Streichung der Heizkostenpauschale für einkommensschwache Haushalte mit den Werten des Bundesweiten Heizspiegels 2010 begründet, wonach die Heizkosten im Abrechnungsjahr 2009 durchschnittlich um 14 Prozent gesunken sind. „Die Rückkehr zum alten Recht ist daher vertretbar und angemessen“, so Ramsauer.

Kürzung und Begründung falsch
Sowohl die Kürzung beim Wohngeld selbst als auch die Begründung sind nach Ansicht des Mieterbundes falsch. „Betroffen wären 800.000 einkommensschwache Haushalte, insbesondere Rentner. Da beispielsweise die Heizölpreise heute 32 mal höher liegen als noch zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Wohngeldreform, ist die Begründung zur Streichung der Heizkostenpauschale schlicht falsch“, erklärt Mieterbund-Präsident Dr. Franz-Georg Rips (Foto).

Bereits bei der Vorstellung des Bundesweiten Heizspiegels 2010 im Mai hatten Mieterbund und co2online davor gewarnt, den vorübergehenden Rückgang der Heizkosten als einen dauerhaften Trend zu deuten. Dr. Johannes D. Hengstenberg, Geschäftsführer der gemeinnützigen co2online GmbH: „14 Prozent klingt zunächst nach viel. Doch das ist kein dauerhafter Preisrückgang. Bereits in den ersten Monaten dieses Jahres sind die Energiepreise wieder stark gestiegen.“

Wohngeldreform schreibt Berücksichtigung der Heizkosten vor
Mieterbund-Direktor Lukas Siebenkotten erklärt, dass seit der Wohngeldreform 2009 die Heizkosten bei der Berechnung des Wohngeldes berücksichtigt werden müssen: „Je nach Haushaltsgröße werden Pauschalbeträge ab 24 Euro monatlich zur Miete, die für die Wohngeldhöhe maßgeblich ist, hinzugerechnet. Mit der Reform wurde die Struktur der Wohngeldberechnung geändert und letztlich dem Umstand Rechnung getragen, dass die Heizkosten als wesentlicher Faktor der zu zahlenden Miete nicht länger unberücksichtigt bleiben dürfen. Die Verbesserung für einkommensschwache Haushalte darf nicht mit einem Federstrich weggestrichen werden.“

Mehr über die Entwicklung und Zusammensetzung der Heizkosten finden Sie im Menüpunkt Heizkosten und Energieträger.

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