Neue Verordnung für Kaminöfen & Co.

Für kleine Feuerungsanlagen wie Holzheizungen und Kaminöfen gelten seit März neue Umweltauflagen. Betreiber von Öl- und Gasheizungen können durch die gesetzlichen Neuregelungen sogar Geld sparen.

Holz ist eine erneuerbare Energiequelle und somit ein umwelt- und klimafreundlicher Brennstoff. Aber die Verbrennung von Holz in Kleinfeuerungsanlagen setzt häufig verschiedene Luftschadstoffe wie Feinstaub frei. Daher wurde nun die 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung novelliert und unter anderem um neue Grenzwerte für die zulässigen Schadstoffemissionen ergänzt.

Die neue Verordnung sieht anspruchsvolle Emissionsgrenzwerte für Staub vor. Diese können von neuen Feuerungsanlagen, die üblicherweise im häuslichen Bereich eingesetzt werden, wie Heizungen, Kaminöfen oder Kachelofeneinsätzen ohne Staubfilter erreicht werden. Auch für bestehende Anlagen werden Grenzwerte festgelegt. Sofern für diese Anlagen mit Hilfe einer Herstellerbescheinigung oder durch eine Vor-Ort-Messung die Einhaltung der Grenzwerte nachgewiesen werden kann, ist ein zeitlich unbegrenzter Betrieb möglich. Erst wenn dies nicht möglich ist, kommt zwischen den Jahren 2014 und 2024 ein Sanierungsprogramm zum Tragen.

Seltenere Inspektionen bei Öl- und Gasheizungen
Eine deutliche Kostenentlastung bringt die Novelle Nutzern von Öl- und Gasheizungen: Die Intervalle der regelmäßigen Überwachungen werden verlängert. Die bisher jährliche Überwachung soll auf einen dreijährlichen beziehungsweise zweijährlichen Turnus umgestellt werden. Damit wird dem technischen Fortschritt bei Öl- und Gasheizungen Rechnung getragen, die heute wesentlich zuverlässiger arbeiten als noch vor 20 Jahren.

Mehr zu der neuen Umweltverordnung erfahren Sie auf den Seiten des Bundesumweltministeriums.

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