Ratschläge für Mieter

Interview mit Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund: Er erklärt, welche Rechte und Pflichten Mieter bei Hitzeschutzmaßnahmen haben.

Interview mit Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund

Welche Hitzeschutzmaßnahmen darf ein Mieter selbst anbringen (lassen), etwa Außenjalousien, Sonnenschutzfolien, mobile oder festinstallierte Split-Klimageräte?

Grundsätzlich muss der Mieter immer dann, wenn er in die Bausubstanz des Hauses eingreift oder optische Veränderungen herbeiführt, den Vermieter um Erlaubnis fragen. Deshalb kann er nicht ohne weiteres eine Außenjalousie oder Rollläden anbringen. Auch die feste Installation von Klimageräten ist problematisch.
Dagegen kann der Mieter Vorhänge anbringen, Sonnenschutzfolien oder Innenjalousien, so lange der Fensterrahmen nicht beschädigt wird.

Gibt es Fälle, in denen ein Mieter die Miete wegen sommerlicher Hitze mindern darf?

Ja. Allerdings ist nicht jeder Temperaturanstieg im Sommer, zum Beispiel bei extrem heißen Temperaturen, ein Mangel. Auf der anderen Seite hat beispielsweise das Amtsgericht Hamburg (46 C 108/04) entschieden, dass bei einer hochpreisigen, qualitativ gut ausgestatteten Neubauwohnung eine Mietminderung von 20 Prozent möglich ist, wenn die Temperaturen in der Wohnung aufgrund eines unzureichenden Wärmeschutzes nicht unter 30 Grad fallen. Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin 40/06 entschied beispielsweise auch, dass eine fristlose Kündigung seitens des Mieters möglich ist, wenn sich die Dachgeschosswohnung auf bis zu 46 Grad aufheizt, die Wachskerzen in der Wohnung schmelzen, Pflanzen eingehen und der Wellensittich einen Hitzschlag erleidet.


Darf der Eigentümer die Kosten für Hitzeschutzmaßnahmen auf die Mieter umlegen und damit die Miete erhöhen?


Wenn die Hitzeschutzmaßnahme eine Baumaßnahme ist, die den Wohnwert der Wohnung erhöht, ist das eine Modernisierung. Auch wenn der Vermieter für eine bessere Isolierung oder Wärmedämmung sorgt und somit auch gleichzeitig hilft, Energie einzusparen, ist das eine Modernisierung. Bei Modernisierungen kann der Vermieter 11 Prozent der Baukosten auf die Jahresmiete aufschlagen. Kostet die Hitzeschutzmaßnahme beispielsweise 2.500 Euro pro Wohnung, darf der Vermieter insgesamt 275 Euro auf die Jahresmiete aufschlagen, also 22,92 Euro mehr im Monat.

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