Ist die Heizungswartung vorgeschrieben?
Ja, es gibt eine gesetzliche Pflicht zur Heizungswartung: Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt vor, Heizungsanlagen regelmäßig und fachkundig warten zu lassen. Wie oft die Heizung gewartet werden soll, ist allerdings nicht vorgegeben. Und es gibt auch keine Kontrollen, ob die Wartungspflicht eingehalten wurde. Verstöße werden nicht bestraft.
Seitens vieler Hersteller gibt es eine indirekte Pflicht für die jährliche Heizungswartung durch einen Fachbetrieb. Denn: Wird die Heizung nicht regelmäßig gewartet, erlischt die Garantie. Alle Wartungsarbeiten müssen lückenlos dokumentiert sein. Im Schadensfall wird die Dokumentation benötigt.
Weiterhin überprüft der/die Schornsteinfeger*in jährlich, ob die Heizungsanlage die gesetzlich vorgeschriebenen Emissionsgrenzwerte einhält. Werden die Werte überschritten, kann der/die Schornsteinfeger*in im äußersten Fall die Heizung stilllegen. Je besser der Zustand der Heizungsanlage, umso leichter hält sie die Grenzwerte ein.