Dämmung & Brandschutz: Was Sie zur Brandgefahr wissen müssen
30.03.2026 Lesedauer: min Jendra Hinrichs
Dämmung & Brandschutz: Die Wärmedämmung von Wohngebäuden wird häufig kontrovers diskutiert – insbesondere hinsichtlich der Brandgefahr von Dämmstoffen. Dazu gibt es immer mal wieder Beiträge in den Medien, die teilweise nachdrücklich auf die Feuergefahr hinweisen und ganz von einer Dämmung abraten. Wie steht es wirklich um Brandgefahr und Brandschutz? Wir haben Professor Dr.-Ing. Jochen Zehfuß, Geschäftsführende Leitung des Institutes für Baustoffe, Massivbau und Brandschutz an der Technischen Universität in Braunschweig gefragt.
„Für eine Dämmung gibt es gute Gründe, etwa den Wärme- und den Schallschutz. Aus Gründen des Brandschutzes muss man darauf sicher nicht verzichten – solange die brandschutztechnischen Anforderungen erfüllt werden.“
Erhöht Wärmedämmung die Brandgefahr ?
co2online: Inwieweit erhöht die Wärmedämmung die Brandgefahr?
Prof. Dr.-Ing. Jochen Zehfuß: Es gibt bei den brennbaren Dämmmaterialien eine erhöhte Gefahr, dadurch dass auch giftige Stoffe wie Kohlenmonoxid entstehen können. Insbesondere, wenn die Dämmung bekleidet ist und innerhalb eines Bauteils zum Glimmen und Schwelen neigt.
co2online: Wie lassen sich die verschiedenen Dämmstoffe und Dämmverfahren bezüglich ihrer Brandgefahr einordnen?
Prof. Dr.-Ing. Jochen Zehfuß: Das Baurecht kennt nur brennbar und nicht brennbar. Die brennbaren Dämmstoffe werden dann grundsätzlich nach bestimmten Normen in schwer entflammbar, normal entflammbar und leicht entflammbare Baustoffe unterteilt.
Stoffe, die in die Kategorie „leicht entflammbar“ fallen, dürfen in Gebäuden in Deutschland nicht verbaut werden. Stoffe, die „normal entflammbar“ sind, sind in kleineren Gebäudeklassen zulässig, also in freistehenden und nicht freistehenden Gebäuden bis sieben Metern Höhe. Dämmungen, die „schwer entflammbar“ sind, werden häufig in den höheren Gebäudeklassen im Bereich der Außenwände verwendet. In Rettungswegen, wie z.B. Treppenräumen sind nicht brennbare Dämmstoffe obligatorisch.
Brandschutzklassen der Dämmstoffe
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co2online: Da gibt es wahrscheinlich auch feste Vorgaben, welche Dämmstoffe wo verbaut werden dürfen, richtig?
Prof. Dr.-Ing. Jochen Zehfuß: Das ist in der Bauordnung geregelt, wobei in Bauordnungsrecht Landesrecht ist und somit jedes Bundesland in der jeweiligen Landesbauordnung theoretisch eigene Anforderungen definieren kann. Diese sind aber weitestgehend harmonisiert, und darüber hinaus gibt es die sogenannten Sonderbauschriften für Sonderbauten. Das sind zum Beispiel große öffentliche Gebäude. Dort werden dann erhöhte Anforderungen gestellt.
co2online: Was ist konkret bei der Dämmung von Einfamilienhäusern und Mehrfamilienhäusern zu beachten?
Prof. Dr.-Ing. Jochen Zehfuß: Bei Ein- und Zweifamilienhäusern bewegen wir uns in den Gebäudeklassen eins, zwei und vielleicht noch drei. Bei diesen Gebäudeklassen gibt es keine bestimmten Vorgaben, man kann Dämmstoffe verwenden, die „normal entflammbar“ sind.
Bei den Gebäudeklassen vier oder höher, worunter auch Mehrfamilienhäuser fallen, dürfen keine Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen verbaut werden. Diese haben nämlich eine Glimm- und Schwel-Neigung, und damit können sie nicht in die entsprechende Baustoffklassifizierung „schwer entflammbar“ eingestuft werden.
co2online: Macht auch die Dicke der Dämmung einen Unterschied?
Prof. Dr.-Ing. Jochen Zehfuß: Die Dicke der Dämmung macht keinen großen Unterschied, es kommt vor allem auf die Sauerstoffzufuhr an. Hier spielt vor allem die Bekleidung und die Konstruktion des Gebäudes eine wesentliche Rolle.
co2online: Und welche Rolle spielen Flammschutzmittel?
Prof. Dr.-Ing. Jochen Zehfuß: Mit Flammschutzmitteln kann man Dämmstoffe so ertüchtigen, dass sie dann als schwer entflammbar eingestuft werden. Das geht zum Beispiel bei Styropor.
co2online: Wenn man keine schwer entflammbaren Dämmstoffe einsetzen möchte: Welche alternativen Maßnahmen können ergriffen werden, um die brandschutztechnischen Anforderungen dennoch zu erfüllen?
Prof. Dr.-Ing. Jochen Zehfuß: Wenn zum Beispiel nur nachwachsende Dämmstoffe verbaut werden sollen, hätte man damit bei den Gebäudeklassen vier und fünf eine Abweichung von den bauordnungsrechtlichen Anforderungen. Will man den Schutz vor Brand- und Rauchausbreitung gewährleistet, dann können weitere Maßnahmen, wie etwa die Dicke der Bekleidung, eine entscheidende Rolle spielen. Die Bekleidung verhindert dann, dass die Dämmung in Brand gerät, ggf. können auch Schwelbarrieren aus nicht brennbaren Baustoffen angeordnet werden. An einer Fassade kann so die Brandfläche eingegrenzt werden – und das erleichtert der Feuerwehr das Löschen.
co2online: Wie ist denn insgesamt Ihre Einschätzung: Würden Sie aus Gründen des Brandschutzes von einer Dämmung abraten?
Prof. Dr.-Ing. Jochen Zehfuß: Für eine Dämmung gibt es gute Gründe, etwa den Wärme- und den Schallschutz. Aus Gründen des Brandschutzes muss man darauf sicher nicht verzichten – solange die brandschutztechnischen Anforderungen erfüllt werden. Bei Verwendung von Dämmmaterialien aus nachwachsenden Rohstoffen handelt es sich häufig um eine bauordnungsrechtliche Abweichung. Es gibt aber technische Lösungen, mit denen das gleiche Sicherheitsniveau erreicht werden kann.
Hinweis der Redaktion:
Anlässlich eines Hochhausbrands in London im Juni 2017 hat das Bundesumweltministerium Informationen zu Brandschutzbestimmungen veröffentlicht. Die Infos sind mittlerweile nicht mehr verfügbar. Einen ähnlichen Leitfaden vom Bund gibt es für Gebäude des Bundes.