Wie kann ich meine Heizkostenabrechnung selbst prüfen?
Die Heizkostenabrechnung selbst zu prüfen, ist gar nicht so schwer, wenn Sie wissen, worauf Sie achten müssen. Im Folgenden haben wir für Sie die Antworten auf die wichtigsten Fragen zu diesem Thema aufgeschrieben. Außerdem erfahren Sie in diesem Artikel, was Sie im Falle einer fehlerhaften Heizkostenabrechnung machen können. Dabei helfen Ihnen auch die interaktive Muster-Heizkostenabrechnung sowie die Liste der häufigsten Fehler in Heizkostenabrechnungen.
1. Vergleichen Sie Ihre Heizkostenabrechnung mit Abrechnungen aus den Vorjahren
Gibt es bei den Kosten für Heizung oder Warmwasser sehr große Abweichungen? Falls sich solche Abweichungen nicht durch veränderte Lebensumstände wie Familienzuwachs oder eine Modernisierung erklären lassen, könnte ein Fehler vorliegen.
2. Ist Ihr Anteil am Heizenergieverbrauch und an der Gebäudefläche verhältnismäßig?
Ihr Anteil am Heizenergieverbrauch sollte in etwa dem Anteil Ihrer Wohnung an der gesamten Gebäudefläche entsprechen. Wenn Sie sehr viel mehr Energie verbraucht haben, als nach der Fläche zu erwarten wäre, waren Sie vielleicht nicht besonders sparsam. Es ist aber auch möglich, dass Ihre Messgeräte nicht richtig zählen. Ihren Anteil am Verbrauch können Sie auch mit dem interaktiven Heizkostenrechner prüfen.
3. Ist der Abrechnungszeitraum korrekt?
Der Abrechnungszeitraum muss ein Jahr betragen und direkt an die vorherige Abrechnung anschließen. Sind Sie umgezogen, beginnt der Abrechnungszeitraum am Tag des Einzugs. In der alten Wohnung endet er am Tag des Auszugs.
4. Ist die Abrechnungsfrist eingehalten?
Der Vermieter muss Ihnen Ihre Heizkostenabrechnung spätestens ein Jahr nach Ende der Abrechnungsperiode zustellen.
5. Wurden Ihre monatlichen Vorauszahlungen korrekt berücksichtigt?
In der Heizkostenabrechnung sind in der Regel die Summe der monatlichen Vorauszahlungen für die Heizung und die Nebenkosten enthalten. Im Mietvertrag ist die Höhe des monatlichen Abschlags festgelegt.
6. Sind die Energiebezugskosten plausibel?
Um die Energiebezugskosten zu prüfen, teilen Sie die Energiekosten durch die gelieferte Energiemenge. Im Jahr 2022 lagen die durchschnittlichen Energiekosten in Deutschland bei:
- Erdgas: 16,3 Cent pro kWh
- Heizöl: 12,92 Cent pro kWh
- Fernwärme: 11,85 Cent pro kWh
- Wärmepumpen-Strom: 43,22 Cent pro kWh
- Holzpellets: 10,78 Cent pro kWh
- Holzhackschnitzel: 3,95 Cent pro kWh
- Normal-Strom 38,57 Cent pro kWh
Natürlich können sich die Preise regional unterscheiden. Sollte Ihr berechneter Wert jedoch deutlich über den durchschnittlichen Kosten liegen, fordern Sie Ihre/n Vermieter*in auf, die Energie günstiger einzukaufen. Dazu ist er/sie nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot im Bürgerlichen Gesetzbuch verpflichtet.
Eine Stichprobe von co2online und dem Verbraucher-Ratgeber Finanztip zeigte Anfang 2019, dass die Energiepreise bei fast jeder zweiten Abrechnung um mehr als 10 Prozent über dem Durchschnitt lagen. In Häusern, die mit Fernwärme beheizt werden, waren sogar nur ein Drittel der Preise angemessen. Dies liegt häufig an einer zu großen Fernwärmeanschlussleistung und damit zu hohen Grundkosten.
7. Sind die Kosten für den Betriebsstrom der Heizung angemessen?
Der Kostenanteil für den Betriebsstrom sollte maximal 5 Prozent der Brennstoffkosten betragen. Liegen die Kosten darüber, fragen Sie Ihre/n Vermieter*in nach der Stromrechnung. Wird der Strom zu einem eher teuren Tarif bezogen, können Sie den Abschluss eines günstigeren Vertrags einfordern. Der durchschnittliche Strompreis lag 2022 bei 38,57 Cent pro kWh.
8. Stimmen die angegebenen Verbrauchswerte?
Das können Sie prüfen, indem Sie bereits zum Ende des entsprechenden Abrechnungszeitraums die Werte an den Erfassungsgeräten Ihrer Wohnung ablesen. Entweder:
Auch die Warmwasserzähler sollten Sie regelmäßig ablesen und die Werte notieren, damit Sie diese in Ihrer Heizkostenabrechnung prüfen können. Dafür können Sie auch das kostenlose Energiesparkonto nutzen. Beachten Sie dabei, dass sich die Werte der Heizkostenabrechnung auf den vergangenen Abrechnungszeitraum beziehen und Sie diese also im Voraus ablesen müssen.
9. Ist der Restbestand bei Heizöl und Flüssiggas richtig angegeben?
Bei Heizöl oder Flüssiggas gibt es nach Ende einer Heizsaison in der Regel einen Restbestand im Tank. Prüfen Sie, ob dieser Bestand korrekt angegeben ist. Eine Bestandsangabe von 0 Litern ist sehr unwahrscheinlich.
10. Wurde der Verteilerschlüssel korrekt eingehalten?
Zwischen 50 und 70 Prozent der Heizkosten werden nach Verbrauch abgerechnet, der Rest nach Quadratmetern. Dieser Verteilerschlüssel ist im Mietvertrag festgehalten.
11. Ist die richtige Gesamtfläche des Gebäudes angegeben?
Die Hausverwaltung darf anteilige Kosten für leer stehende Wohnungen nicht auf die Mietparteien umlegen. Prüfen Sie deshalb die Wohnfläche des Hauses. Die Quadratmeter-Angaben dürfen sich im Vergleich zum Vorjahr nicht ändern, sofern kein neuer Wohnraum zum Beispiel durch Dachausbau geschaffen wurde.