Wie werden Betriebsstromverbrauch und Betriebsstromkosten berechnet?
Einige Heizanlagen haben einen separaten Zähler, der den Stromverbrauch der Zentralheizung genau anzeigt. Viele Anlagen verfügen aber nicht über einen eigenen Stromzähler, sodass die Betriebsstromkosten geschätzt werden müssen. Eine Schätzung basiert meist auf der Leistungsaufnahme der Pumpen. Diese wird multipliziert mit der Anzahl der Betriebsstunden im Jahr und dem aktuellen Strompreis.
Beispiel:
Eine alte, ungeregelte Heizungspumpe mit 100 Watt Leistung läuft ein halbes Jahr lang auf Hochtouren. Der Strompreis beträgt 0,40 € pro Kilowattstunde. Daraus ergibt sich folgende Rechnung:
0,10 kW x 4.080 h* x 0,40 € / kWh = 163,20 €
*24 h an 170 Tagen entsprechen 4.080 h
Betriebskosten schätzen
Die Schätzung der Kosten ist zwar rechtlich erlaubt, sie fällt aber zwangsläufig ungenau aus und ist daher fehlerbehaftet. So fließen Stromkosten für die Außen- und Kellerbeleuchtung oder den Rasenmäher in die Kosten für den Betriebsstrom der Heizung ein. Dadurch entsteht eine erhebliche Intransparenz: Welche Kosten wo entstehen, ist nicht nachvollziehbar.
Wenn die Betriebsstromkosten in der Heizkostenabrechnung mit einem glatten Betrag abgerechnet werden, ist das ein Zeichen dafür, dass die Kosten geschätzt sind.