Was kostet das Ablesen der Heizung durch Messdienstleiter?
Die Mieter*innen tragen die Kosten für das Ablesen der Heizung und das Erstellen der Heizkostenabrechnung. Zwar beauftragen Hausverwaltungen oder Vermieter*innen den Messdienstleister – aber sie legen die Kosten im Rahmen der Heizkostenabrechnung vollständig auf die Mieter*innen um. Das kann zu Konflikten führen: Denn sind die Kosten für das Ablesen zu hoch, müssen die Mieter*innen Druck auf die Hausverwaltung oder Vermieter*innen ausüben. Diese haben aber keinen hohen Anreiz, günstige Anbieter auszuwählen, weil sie die Kosten komplett auf die Mieter*innen umlegen können.
Sind die Messdienstleister-Kosten wirklich zu hoch?
Rund ein Viertel aller Haushalte bezahlt im Verhältnis zu den eigenen Heizkosten mehr als 15 Prozent für Ablesedienste. Zu diesem Ergebnis kam im Sommer 2019 eine Untersuchung der Marktwächter Energie – ein Projekt der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. Geprüft wurden etwa 1.700 Heizkostenabrechnungen. Das bedeutet: Jeder vierte Haushalt zahlt zu hohe Ablesekosten.
In einer Auswertung von co2online aus dem Jahr 2010 zahlte jede/r Mieter*in 13 Euro zu viel für den Messdienstleister. Der teuerste Anbieter verlangte im Schnitt rund 75 Prozent mehr als der günstigste. Unklar ist, wie groß der Preisunterschied aktuell ist.
Ab wann sind die Kosten für die Ablesung zu hoch?
Die Kosten für die Messgeräte und das Ablesen der Heizung sind zu hoch, wenn sie mehr als 15 Prozent der Heizkosten betragen. Im Allgemeinen wird angenommen, dass durch die verbrauchsabhängige Abrechnung Energie gespart wird und damit die Heizkosten um etwa 15 Prozent sinken. Entsprechend erlaubt die Heizkostenverordnung Mieter*innen die Heizkostenabrechnung um 15 Prozent zu kürzen, wenn die/der Vermieter*in nicht verbrauchsabhängig abrechnet.
Das Wirtschaftlichkeitsgebot im Bürgerlichen Gesetzbuch verbietet es Vermieter*innen und Hausverwaltungen, unnötig hohe Kosten an Mieter*innen weiterzugeben. Wenn also die Kosten für das Ablesen und den Betrieb der Messgeräte mehr als 15 Prozent der Heizkosten betragen, ist dies für Mieter*innen nicht mehr wirtschaftlich, da die verbrauchsabhängige Abrechnung mehr Geld kostet als spart.