Fußbodenheizungen und hydraulischer Abgleich in Theorie und Praxis
In der Theorie kann und muss jede Fußbodenheizung (genau wie andere Flächenheizungen) hydraulisch abgeglichen werden. Das schreiben viele Förderungen und Verordnungen vor. Wegen des unterschiedlichen Aufbaus der Heizkreise spricht sogar noch mehr für einen Abgleich als bei anderen Systemen. Denn oft werden kleine Heizkreise mit kürzeren Rohren und weniger Windungen mit Wärme eher überversorgt, große Heizkreise mit langen Rohren und vielen Windungen dagegen unterversorgt.
In der Praxis sieht die Sache allerdings anders aus: Häufig wird behauptet, dass sich eine Fußbodenheizung überhaupt nicht hydraulisch abgleichen lässt. Das kann schlicht an fehlender Erfahrung, Ausrüstung oder Marge liegen; oder aber am möglichen Mehraufwand. Schließlich bedeutet mehr Aufwand auch mehr Kosten und damit Diskussionen und Erwartungen zum Sparpotenzial. Dabei werden inzwischen einige Alternativen angeboten, falls die Bestandsaufnahme eines klassischen Abgleichs zu aufwendig erscheint („automatischer” hydraulischer Abgleich).
Für den Abgleich einer Fußbodenheizung gibt es zudem mehrere gute Gründe: Zum einen ist er gleich zu Beginn notwendig, damit die Anlagen danach möglichst effizient arbeiten. Zum anderen werden Anlagen hydraulisch abgeglichen, um etwaige Probleme zu beseitigen, die sich anders nicht lösen lassen. Weitere Details zum hydraulischen Abgleich bei Fußbodenheizungen finden Sie auf unserer Partnerwebseite.