Übergangsfristen für einige Energielabels
Ab dem 1. März 2021 hatten Händler 14 Werktage Zeit, um auf die neuen EU-Labels umzustellen. Bis zum 18. März konnten also beide Labels, neu und alt, verwendet werden. Einige Händler nutzten bewusst beide, damit sich Kund*innen an die neue Skalierung gewöhnen können. Seit dem 19. März 2021 wird für die oben genannten Produkte ausschließlich das neue Energielabel genutzt.
Mit Ausnahme: Geräte, die bereits vor dem 1. November 2020 angeboten wurden, dürfen noch bis 31. November 2021 mit dem alten Label verkauft werden.