Warmwasser birgt noch mehr Sparpotenziale als Strom
Beim Warmwasser können Sie also noch mehr Energie sparen als beim Strom. Wir zeigen Ihnen wie!
Los geht's04.04.2023 Lesedauer: min Laura Wagener
In Ihrer Stromrechnung finden Sie in der Regel Angaben zu Ihrem Jahresverbrauch, Ihren Stromkosten, Ihrem Rechnungsbetrag sowie zum Abrechnungszeitraum. Das ist aber noch nicht alles. Mit unserer interaktiven Muster-Stromrechnung erklären wir Ihnen, welche weiteren Informationen Sie Ihrer Stromrechnung entnehmen können. So können Sie die Berechnungen in der Abrechnung besser nachvollziehen und auch Ihren Stromverbrauch besser verstehen.
In wenigen Sekunden den eigenen Verbrauch berechnen und sehen, wie viel Sie sparen können. Durchschnittliches Sparpotenzial: 240 Euro pro Jahr und Haushalt.
Nicht jede Stromrechnung sieht gleich aus. Sie können sich von Anbieter zu Anbieter unterscheiden und anders aufgebaut sein. Dennoch findet man in jeder Rechnung folgende Angaben:
In unserer Muster-Rechnung finden Sie Erklärungen zu den wichtigsten Punkten Ihrer Stromrechnung, die Ihnen beim Verstehen Ihrer eigenen Abrechnung helfen.
Bei konkreten Fragen zu Ihrer Stromrechnung oder falls Sie den Verdacht haben, dass die Abrechnung Fehler enthält, wenden Sie sich am besten direkt an Ihren Stromanbieter.
1. Rechnungsadresse: An diese Adresse werden Ihre Rechnungen verschickt. Bei der Lieferadresse für den Strom kann es sich um eine andere Adresse handeln.
2. Kundennummer: Anhand Ihrer Kundennummer kann Ihr Stromanbieter Ihre Kunden- und Vertragsdaten zuordnen. Bei Rückfragen sollten Sie diese Nummer deshalb parat halten.
3. Abrechnungszeitraum: Der Abrechnungszeitraum gibt an, für welchen Zeitraum der Strom in dieser Rechnung abgerechnet wird. In der Regel beträgt dieser Zeitraum zwölf Monate.
4. Verbrauchsstelle: Die Verbrauchsstelle ist der Ort, an den der Strom laut Vertrag geliefert wird.
5. Ihr Stromverbrauch: Hier sehen Sie, wie viel Strom Sie im vorher definierten Abrechnungszeitraum verbraucht haben.
6. Rechnungsbetrag: Je nachdem, ob Sie im Abrechnungszeitraum mehr oder weniger Strom verbraucht haben, als sie mit Ihren Abschlägen bereits bezahlt haben, ergibt sich hier entweder eine Gutschrift oder eine Nachzahlung.
7. Kontodaten: Das sind die Daten des Bankkontos, das Ihrem Stromlieferanten vorliegt. Wenn Sie das SEPA-Lastschrift-Verfahren aktiviert haben, werden von diesem Konto automatisch Abschläge und Nachzahlungen eingezogen oder Gutschriften verbucht.
8. Stammdaten: Hier finden Sie wichtige Details zu Ihrem Kundenkonto, beispielsweise den zuständigen Netzbetreiber, den Zählpunkt (Stromzähler) und den vereinbarten Zahlungsmodus.
9. Jahresverbrauch: Neben der Zählernummer finden Sie hier Details zu Ihrem Jahresstromverbrauch. Der Verbrauch ergibt sich aus der Differenz des Zählerstandes zu Beginn und zum Ende des angegebenen Abrechnungszeitraumes.
10. Arbeitspreis: Der Arbeitspreis (auch Verbrauchspreis genannt) gibt an, wie viel eine Kilowattstunde (kWh) Strom in Ihrem Tarif kostet.
11. Grundpreis: Der Grundpreis ist ein verbrauchsunabhängiger Betrag, mit dem beispielsweise Kosten für die Netznutzung, den Messstellenbetrieb und das Ablesen der Stromzähler durch den Messstellenbetreiber gedeckt werden.
12. Ihre Stromkosten: Ihre Stromkosten ergeben sich aus Ihrem mit dem Arbeitspreis multiplizierten Jahresstromverbrauch, dem verbrauchsunabhängigen Grundpreis und 19 Prozent Mehrwertsteuer.
13. Abschlag: An dieser Stelle finden Sie Ihren neuen monatlichen Abschlag. Er wurde von Ihrem Stromanbieter basierend auf Ihrem Stromverbrauch im vergangenen Abrechnungszeitraum und den aktuellen Preisen Ihres Stromtarifs berechnet.
14. Verbrauchsvergleich: Hier sehen Sie, wie sich Ihr Stromverbrauch im Vergleich zu vergangenen Jahren entwickelt hat. Außerdem können Sie Ihren Stromverbrauch mit den Durchschnittsverbräuchen deutscher Haushalte vergleichen.
15. Strompreisbestandteile: Aus welchen Bestandteilen sich Ihre Stromkosten im Detail zusammensetzen, wird an dieser Stelle beschrieben.
16. Stromkennzeichnung: Hier können Sie Herkunft und Art des von Ihnen bezogenen Stroms nachvollziehen. Die Stromkennzeichnung ist für deutsche Stromanbieter gesetzlich vorgeschrieben.
17. Vertragsinformation: In den Vertragsinformationen sehen Sie, welchen Vertrag Sie mit Ihrem Stromanbieter abgeschlossen haben und welche Kündigungsfristen gelten.
Wann Stromkund*innen die Abrechnung für ihren Stromverbrauch erhalten, hängt vom Anbieter ab:.
Um Ihren persönlichen Turnus für die Abrechnung herauszufinden, werfen Sie einen Blick in Ihre letzte Stromrechnung. Dort ist der Abrechnungszeitraum (siehe Punkt 3 der Muster-Rechnung) in der Regel schon auf der ersten Seite angegeben.
Falls Sie für das letzte Abrechnungsjahr eine hohe Nachzahlung leisten müssen, liegt meist mindestens einer dieser vier Gründe vor:
Um Ihr Stromspar-Potenzial zu überprüfen, können Sie mit dem Stromspiegel oder dem StromCheck Ihren Jahresstromverbrauch mit dem ähnlicher Haushalte vergleichen.
Zum StromcheckDann beginnen Sie am besten gleich mit dem Stromsparen. Im Normalfall können Sie sich bei der Stromrechnung im nächsten Jahr über eine Rückzahlung freuen.
Beim Warmwasser können Sie also noch mehr Energie sparen als beim Strom. Wir zeigen Ihnen wie!
Los geht'sÜberprüfen Sie, ob Sie in Ihrem Tarif besonders viel für Strom bezahlen. Das ist häufig der Fall, wenn Sie Strom vom örtlichen Versorger im Tarif für die Grundversorgung beziehen. Ökostrom ist meistens günstiger als die Grundversorgung – und Sie unterstützen damit die Energiewende in Deutschland. Mit unserer Ökostrom-Suche finden Sie passende Anbieter in Ihrer Region.
Das können Sie selbst überprüfen, zum Beispiel indem Sie die Quittung zur letzten Ablesung zu Rate ziehen. Diesen Zettel sollten Sie deswegen immer gut in Ihren Unterlagen aufbewahren. Viele Verbraucher*innen übermitteln inzwischen ihre Zählerstände selbst online – auch in diesem Fall sollten Sie sich den übermittelten Zählerstand notieren und am besten im Energiesparkonto verzeichnen.
Bei manchen Abrechnungen ist der Zählerstand am Ende des Abrechnungszeitraums nur geschätzt – und kann entsprechend zu hoch oder auch zu niedrig ausfallen. Falls möglich, sollten Sie daher selbst den aktuellen Zählerstand prüfen – und dann mit den Angaben in der Stromrechnung abgleichen.
Bei weiteren Fragen zu Nachzahlungen oder anderen Inhalten Ihrer Stromrechnung erhalten Sie Informationen bei Ihrem Stromanbieter. Oder Sie wenden sich an die Energieberatung der Verbraucherzentrale unter der Telefon-Hotline 0800/809 802 400.
Die Verjährung von Stromrechnungen ist rechtlich nicht ganz eindeutig geklärt. Im Allgemeinen gilt für Zahlungsforderungen eine Verjährungsfrist von drei Jahren nach dem Erbringen der Leistung. Für Stromanbieter gibt es jedoch eine Ausnahmeregelung, die besagt, dass diese Frist erst dann beginnt, wenn für diese Leistung eine Rechnung gestellt wurde.
Im Energiewirtschaftsgesetz heißt es dazu: „Lieferanten sind verpflichtet, den Energieverbrauch nach ihrer Wahl monatlich oder in anderen Zeitabschnitten, die jedoch zwölf Monate nicht wesentlich überschreiten dürfen, abzurechnen.“
Diese Formulierung macht Stromanbietern zwar Vorgaben dazu, wann sie Rechnungen stellen sollten, ist aber unverbindlich.
Wer seine Stromrechnung nicht bezahlen kann, sollte das Gespräch mit dem Stromversorger suchen oder sich möglich gleich beraten lassen.
Der „Abschlag“ ist die Bezeichnung für regelmäßige Vorauszahlungen, die Sie dem Stromversorger für Ihre Versorgung mit seinem Strom leisten.
Das hängt von Ihrem Vertrag mit dem Stromanbieter ab. Die meisten Stromanbieter verlangen den Abschlag monatlich. Das ist empfehlenswert, weil so die einzelnen Zahlungen vergleichsweise niedrig sind und in die regelmäßigen Haushaltsausgaben einkalkuliert werden können. Es gibt jedoch auch Anbieter, bei denen der Abschlag nur einmal im Quartal oder einmal im Jahr anfällt.
Wer als Stromzähler ein Smart Meter über einen Dienstleister nutzt (also nicht über den eigenen Stromversorger), sollte bei seiner Stromrechnung genau hinschauen. Denn die Gebühren für den Zähler sind dann üblicherweise direkt an den Dienstleister zu zahlen – und nicht zusätzlich auch noch an den Stromversorger. Im Zweifelsfall sollten Sie nachfragen und dazu eine Rechnung des Smart-Meter-Dienstleisters beilegen.