Wie hoch ist die Förderung des BAFA für Energieberatung?
Das BAFA bietet für viele Fälle die beste Förderung. Es zahlt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Beratungskosten,
- maximal 650 Euro für Ein- oder Zweifamilienhäuser und
- maximal 850 Euro für Wohngebäude mit drei und mehr Wohneinheiten.
Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) gibt es zusätzlich einen einmaligen Zuschuss von bis zu 250 Euro, wenn der Energieberatungsbericht in der Wohnungseigentümerversammlung erläutert wird.
Durch den maximalen Förderbetrag von 650 oder 850 Euro kann es sein, dass der Zuschuss weniger als 50 Prozent ausmacht. Denn trotz steigender Kosten hat das BAFA den Förderbetrag der „Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude” in den vergangenen Jahren nicht erhöht.
Beispiel für ein durchschnittliches Einfamilienhaus
- Kosten für Energieberatung mit individuellem Sanierungsfahrplan: 2.000 Euro
- maximaler BAFA-Zuschuss: 1.000 Euro
- Eigenanteil: 1.000 Euro
- BAFA-Zuschuss: 50 Prozent
Seit 1. Juli 2023 ist der Antrag auf BAFA-Fördermittel für die Energieberatung nicht mehr zwangsläufig von der/dem dafür qualifizierten Energieberater*in zu stellen. Als Eigentümer*in können Sie dafür aber eine Vollmacht/Ermächtigung erteilen.
Auch für die Auszahlung des Zuschusses gibt es nun zwei Möglichkeiten: Das Geld kann an Eigentümer*in oder Energieberater*in überwiesen werden. Entsprechend ist dann die volle Rechnung oder (wie bisher) nur der Eigenanteil für die Energieberatung zu bezahlen. Bei der Fördermittel-Auszahlung ist Geduld gefragt: Aktuell liegt die Bearbeitungszeit bei mehr als vier Monaten.
Der Anspruch auf eine BAFA-Förderung besteht nur, wenn der Bauantrag oder die Bauanzeige für das Haus mindestens zehn Jahre zurückliegt. Dabei kann es sich auch um ein beheiztes Nichtwohngebäude handeln, das erst in Zukunft als Wohngebäude genutzt werden soll. Gemischt genutzte Gebäude sind ebenfalls förderfähig über die „Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude”, wenn sie überwiegend zum Wohnen dienen.