Die wichtigsten Änderungen für BEG EM im Überblick
Nicht nur die Fördersätze wurden zum Jahreswechsel 2024 angepasst. Dämmung, Heizungsoptimierung sowie die Antragstellung beim Heizungstausch sind von zusätzlichen Änderungen betroffen, wie diese Übersicht zeigt:
KfW-Bank zahlt Zuschüsse für neue Heizungen: Bis Ende 2023 war das BAFA für die Förderanträge nach BEG EM zuständig. Ab 2024 geht das Segment Heizungstausch an die KfW-Bank - mit Ausnahme der Errichtung und Erweiterung von Gebäudenetzen. Förderanträge sind nunmehr für eine neue Heizungsanlage bei der KfW-Bank zu stellen; für einzelne Dämmmaßnahmen bleibt das BAFA verantwortlich.
Mietkosten für provisorische Heiztechnik sind förderfähig: Wenn der Wärmeerzeuger mitten in der Heizsaison ausfällt, ist das mehr als ärgerlich. Meist lassen sich Betroffene einen neuen vergleichbaren Erzeuger einbauen, weil die Zeit für einen Systemwechsel fehlt. Die Miete für eine lediglich übergangsweise eingebaute Heiztechnik wird über die neue BEG EM bis zu ein Jahr gefördert. Der Zuschuss beträgt 30 Prozent der Kosten.
Anteil erneuerbarer Energien bei 65 %: Damit eine Wärmepumpe, eine Brennstoffzellenheizung, eine Biomasseheizung, eine wasserstofffähige Heizung und eine innovative Heizung gefördert werden kann, muss die neue Heizanlage das betreffende Gebäude zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien versorgen. Bis 2023 galt diese Vorgabe nur bei der Installation von Wärmepumpen und Biomasseheizungen.
Mindestinvestitionsvolumen gesenkt: Jede Maßnahme der BEG EM ist förderfähig, wenn die Investitionskosten mindestens 300 Euro brutto betragen. Bis Ende 2023 lag das Mindestvolumen für Dämmmaßnahmen, Lüftungsanlagen und den Einbau von Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik bei 2.000 Euro brutto.
- Heizungsoptimierung nur in kleineren Gebäuden: Optimierungsmaßnahmen an Wärmeerzeugern sind nur noch förderfähig, wenn ein Wohnhaus maximal 5 Wohnungen hat oder ein Nichtwohngebäude maximal 1.000 Quadratmeter beheizte Fläche aufweist.
- Effizienzbonus auch für Luftwärmepumpen: Der 2022 eingeführte 5-prozentige Effizienzbonus für Wärmepumpen, die das Erdreich, Wasser oder Abwasser als Wärmequellen nutzen, gilt nun auch für Luft-Wasser-Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel. Lediglich für Luft-Luft-Wärmepumpen wird kein Bonus gewährt. Förderfähig sind diese aber auch.
Gebäudenetze werden gefördert, wenn die erzeugte und verteilte Wärme zu mindestens 65 % aus erneuerbaren Energien stammt. Die Kosten für Wärmeerzeugungsanlagen, die fossile Brennstoffe nutzen, werden nicht gefördert. Für Errichtung, Erweiterung und Umbau von Gebäudenetzen muss ein/e Energieeffizienz-Expert*in eingebunden werden.
Wasserstofffähige Heizungsanlagen können bei Inbetriebnahme oder durch geringinvestive Umrüstungsmaßnahmen zu einem späteren Zeitpunkt zu 100 Prozent Wasserstoff verbrennen.
Kreditfinanzierung: Für Investitionen, die über die BEG EM gefördert werden, gibt es wieder zinsgünstige Kredite der KfW-Bank - sowohl für die Ausführung als auch die Baubegleitung. Wer eine Maßnahme nicht vollständig selbst finanzieren kann (der Zuschuss wird erst nach Nachweis der beglichenen Kosten gezahlt), kann einen Ergänzungskredit aufnehmen - über bis zu 120.000 Euro. Eigentümer*innen, die im eigenen Haus oder der eigenen Wohnung leben, profitieren von einer zusätzlichen Zinsverbilligung um bis zu 2,5 Prozentpunkte gegenüber den üblichen KfW-Zinssätzen, wenn das zu versteuernde Haushaltseinkommen maximal 90.000 Euro pro Jahr beträgt.
Gibt es in Ihrem Haus mehrere Wohnungen, gilt die Zinsverbilligung nur für den Kreditteil zur energetischen Sanierung der von Ihnen selbst genutzten Wohnung. Nach Zahlung des Zuschusses ist dieser sofort zur Kredittilgung zu verwenden. Ein zugesagter Kredit ist innerhalb von zwölf Monaten abzurufen. Die Frist darf einmalig um 24 Monate verlängert werden.
Anforderungen an Biomasseheizungen und Wärmepumpen sind gleichgeblieben:
- Der Feinstaubausstoß nach Bundes-Immissionsschutzverordnung (bis 2026: 20 mg/m³) und der Kohlenmonoxid-Ausstoß 200 mg/m3 bei Nennleistung und 250 mg/m3 bei Teillast werden nicht überschritten.
- Außerdem müssen Biomasseheizungen einen jahreszeitbedingten Raumheizungsnutzungsgrad (ETAs) von 81 % aufweisen.
Für Wärmepumpen gilt:
- Die Jahresarbeitszahl (JAZ) einer geförderten Wärmepumpe muss mindestens 3,0 betragen und ist rechnerisch nachzuweisen.
- Es sind die nach Öko-Design-Richtlinie vorgegebene jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz (ETA) einzuhalten.
- Ab 2025 müssen Wärmepumpen an ein zertifiziertes Smart-Meter-Gateway angeschlossen werden.
- Die Geräuschemissionen des Außengeräts von Luft-Wasser-Wärmepumpen müssen um mindestens 5 dB unter dem Grenzwert nach Ökodesign-Verordnung sein. Ab 2026 sind Geräte nur förderfähig, wenn die Geräuschemissionen mindestens 10 dB niedriger liegen als die Grenzwerte für Wärmepumpen in der Ökodesign-Verordnung.