Bundesförderung für Energieberatung im Wohngebäude

06.08.2024 Lesedauer: min Minh Duc Nguyen

Energieberater mit Mappe voller Unterlagen und Kunde im Gespräch im Garten eines Wohngebäudes

Hinweis: co2online bietet keine persönliche Fördermittelberatung. Bei Fragen zu einzelnen BAFA-Programmen wenden Sie sich bitte direkt an die BAFA unter:

06196 908-0

Mit der Bundesförderung für Energieberatung (EBW) werden Sanierungs- und Modernisierungsvorhaben massiv unterstützt. Hauseigentümer*innen, die ihre Immobilien auf Vordermann bringen möchten, profitieren auf diese Weise gleich doppelt: Sie erhalten eine individuelle Beratung, für die sie nur einen Bruchteil der Kosten selbst aufbringen müssen.

FördermittelCheck: Förderungen finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Was ist die Bundesförderung für Energieberatung?

Möchten Sie Ihr Haus sanieren, stehen Sie vor einer großen Aufgabe. Denn das Vorhaben ist komplex und teilweise langwierig. Damit Sie von Anfang an alles richtig machen und Ihr Geld sinnvoll investieren, sollten Sie sich beraten lassen. Für die Energieberatung im Wohngebäude gibt es Fördermittel vom Bund in Höhe von bis zu 850 Euro.

Das Geld kommt aus der Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW), einem Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Beantragt wird die Förderung seit 2023 von dem/der Eigentümer*in selbst – und zwar direkt beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Bis zu 850 Euro Zuschuss für Energieberatung

Ein Haus ist ein großer Komplex mit mehreren Gewerken und Bereichen, die für den Laien undurchsichtig sind. Möchten Sie ein Haus sanieren, müssen Sie nicht nur viele Vorgaben beachten, sondern auch viel Fachwissen mitbringen. Am sichersten ist es, sich von einer Fachkraft beraten zu lassen. Je nachdem, ob es sich bei der zu modernisierenden Immobilie um ein kleines (Ein- und Zweifamilienhaus) oder ein großes Objekt (Wohnhaus mit mindestens drei Wohneinheiten) handelt, unterscheidet sich der Förderbetrag.

  • Bei kleinen Objekten erhalten Sie bis zu 650 Euro Zuschuss,
  • bei größeren Objekten sind es maximal 850 Euro.
  • Der Fördersatz beträgt immer 50 Prozent.

Was genau wird bei der Energieberatung gefördert?

Gefördert wird die Leistung der beratenden Fachkraft, die Sie beauftragt haben. Anders als bei der klassischen Heizungsförderung erhalten nicht Sie den Zuschuss, sondern der bzw. die Energieexpert*in. Und so funktioniert das in der Praxis:

  1. Sie beauftragen eine/n Expert*in für Energieeffizienz, Ihre Immobilie vor Ort zu analysieren bzw. Sie zu beraten.
  2. Bevor es zu einer Beratung kommt, betragen Sie (oder der/die Expert*in mit einer Vollmacht) beim BAFA einen Zuschuss für Ihr Wohngebäude.
  3. Nach Erhalt des Förderbescheids hat der/die Expert*in maximal neun Monate Zeit, Sie zu beraten und Ihnen einen Energieberatungsbericht auszuhändigen.
  4. Nachdem der/die Expert*in Sie beraten hat, erhalten Sie von ihm/ihr eine um 50 Prozent reduzierte Rechnung für die erbrachte Leistung.
  5. Zuletzt legt die beratende Fachkraft die Rechnung dem BAFA vor zusammen mit der von Ihnen unterschriebenen Verwendungsnachweiserklärung und dem Energieberatungsbericht.
  6. Nach positiver Prüfung überweist das BAFA den Zuschuss an den/die Berater*in.

 

Rechenbeispiel: Bundesförderung für Energieberatung im Ein- & Zweifamilienhaus

Die Kosten für die komplette Beratung betragen 1.500 Euro. Der Staat übernimmt 50 Prozent davon, das sind umgerechnet 750 Euro.

Eigenleistung = 1.500 € - 750 € Förderbetrag

Der/Energieberater*in stellt Ihnen in diesem Fall eine Rechnung in Höhe von lediglich 750 Euro aus.

250 € Zuschuss für Erläuterungen in der WEG-Versammlung

Einen weiteren Zuschuss von maximal 250 Euro gibt es, wenn der Energieberatungsbericht innerhalb einer Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung zusätzlich erläutert wird.

Kombination mit anderen Fördermitteln

Die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude können Sie auch mit anderen öffentlichen Fördermitteln kombinieren, etwa der Länder oder Kommunen. Nicht möglich ist das, wenn es sich bei den weiteren Mitteln ebenfalls um Programme des Bundes handelt. Bedingung ist, dass die Förderungen insgesamt nicht mehr als 90 Prozent der förderfähigen Kosten übersteigen. Anders ausgedrückt sollten Sie als Beratene*r einen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent tragen.

Noch mehr aus den Fördermitteln holen können Sie, wenn Sie Ihr Gebäude im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans sanieren lassen. Zu den von der BEG gewilligten Fördersätzen kommen noch 5 Prozent obendrauf. Weitere Informationen dazu finden Sie im Artikel: Individueller Sanierungsfahrplan.

Glückliche Eltern mit kleinen Kindern im Huckepack, die gemeinsam in einem Garten in der Nähe ihres Hauses herumlaufen und Spaß haben.

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Wo finde ich qualifizierte Energieberater*innen?

Unabhängig davon, wie Sie Ihre Immobilie sanieren möchten: Sie brauchen eine Fachkraft, die Sie dazu berät. Mit unserem Modernisierungsservice finden Sie in wenigen Schritten eine/n Energieexpert*in in Ihrer Nähe. Eine Alternative dazu bietet die Website www.energie-effizienz-experten.de. Dort sind alle Expert*innen eingetragen, die für Förderprogramme des Bundes zugelassen sind.

Sie möchten sich auch über Fördermittel für Ihre geplanten Sanierungsmaßnahmen informieren? Hier geht’s zum Artikel mit allen Infos zur Bundesförderung für effiziente Gebäude. Oder nutzen Sie unsere Förderprogramm-Suche, um alle für Sie möglichen Fördermittel des Bundes, der Länder und Kommunen zu finden.

 

Minh Duc Nguyen

Über den Autor

Minh Duc Nguyen

Minh Duc Nguyen ist seit 2020 Teil der co2online-Redaktion. Er ist besonders vertraut mit dem Thema Heizung im Allgemeinen, sowie Brennwertkessel und Wärmepumpe im Besonderen. Darüber hinaus gehört der Bereich staatliche Fördermittel für Wohngebäude zu seiner Expertise.

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