Was genau wird bei der Energieberatung gefördert?
Gefördert wird die Leistung der beratenden Fachkraft, die Sie beauftragt haben. Anders als bei der klassischen Heizungsförderung erhalten nicht Sie den Zuschuss, sondern der bzw. die Energieexpert*in. Und so funktioniert das in der Praxis:
- Sie beauftragen eine/n Expert*in für Energieeffizienz, Ihre Immobilie vor Ort zu analysieren bzw. Sie zu beraten.
- Bevor es zu einer Beratung kommt, betragen Sie (oder der/die Expert*in mit einer Vollmacht) beim BAFA einen Zuschuss für Ihr Wohngebäude.
- Nach Erhalt des Förderbescheids hat der/die Expert*in maximal neun Monate Zeit, Sie zu beraten und Ihnen einen Energieberatungsbericht auszuhändigen.
- Nachdem der/die Expert*in Sie beraten hat, erhalten Sie von ihm/ihr eine um 50 Prozent reduzierte Rechnung für die erbrachte Leistung.
- Zuletzt legt die beratende Fachkraft die Rechnung dem BAFA vor zusammen mit der von Ihnen unterschriebenen Verwendungsnachweiserklärung und dem Energieberatungsbericht.
- Nach positiver Prüfung überweist das BAFA den Zuschuss an den/die Berater*in.
Rechenbeispiel: Bundesförderung für Energieberatung im Ein- & Zweifamilienhaus
Die Kosten für die komplette Beratung betragen 1.500 Euro. Der Staat übernimmt 50 Prozent davon, das sind umgerechnet 750 Euro.
Eigenleistung = 1.500 € - 750 € Förderbetrag
Der/Energieberater*in stellt Ihnen in diesem Fall eine Rechnung in Höhe von lediglich 750 Euro aus.