Förderprogramm: Energie Waldeck-Frankenberg GmbH - Wärmepumpen


Was wird gefördert?

Gefördert wird der Austausch alter Heizungsanlagen gegen neue Elektro-Heizungswärmepumpen zur Beheizung von Ein- und Zweifamilienhäusern.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind EWF-Kund*innen, die sich in einem ungekündigten Vertragsverhältnis mit EWF für die Strom- und Erdgasversorgung befinden, und die Eigentümer*innen, Pächter*innen oder Mieter*innen der Anwesen sind, auf denen förderfähige Vorhaben durchgeführt werden sollen.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Der Zuschuss beträgt 5 Prozent der jeweiligen Anschaffungskosten, maximal 250 Euro/Objekt, wenn 90 Prozent des Hauswärmebedarfs mit der Wärmepumpe abgedeckt werden.
  • Die Förderung ist auf die Installation einer Anlage pro Objekt im Netzgebiet/Konzessionsgebiet der EWF beschränkt.
  • Voraussetzung: Strom- bzw. Erdgasliefervertrag über zwei Jahre mit der EWF.

Kontakt zur Antragstelle:

Energie Waldeck-Frankenberg GmbH
Abteilung VK
Arolser Landstraße 27
34497 Korbach
Telefon: 05631/955-1955
Fax: 05631/955-401
E-Mail-Adresse: foerderprogramme@ewf.de
Internet: www.ewf.de

Kontakt zum Fördergeber:

Energie Waldeck-Frankenberg GmbH
Arolser Landstraße 27
34497 Korbach
Telefon: 05631/955-0
Fax: 05631/955-401
E-Mail-Adresse: info@ewf.de
Internet: www.ewf.de

Empfehlungen der Redaktion

Alle Artikel zum Thema Fördermittel

Zurück zur Übersichtsseite "Fördermittel"