Förderprogramm: Hamburg - Neubau von Mietwohnungen - 1. Förderweg


Was wird gefördert?

Gefördert werden der Neubau von preisgünstigen Mietwohnungen sowie die Änderung oder Erweiterung von Gebäuden in Hamburg für alle Haushalte, die bestimmte Einkommensgrenzen einhalten, insbesondere für Familien, Menschen ab 60 Jahren, behinderte Menschen und Menschen, die als vordringlich wohnungssuchend anerkannt sind.


FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Eigentümer*innen oder Erbbauberechtigte eines geeigneten Grundstücks.

Beschreibung des Förderprogramms:

Die Förderung ist modular aufgebaut: Es gibt ein verpflichtendes Grundmodul, das durch verschiedene frei wählbare Module ergänzt werden kann. Die Förderung erfolgt je nach Modul durch zinsverbilligte Darlehen, laufende und einmalige Zuschüsse über einen Zeitraum von 30 Jahren. Ab dem 11. Jahr gilt eine Öffnungsklausel zur Anpassung von Förderbedingungen in Zeiten höherer Inflation.
  • Grundmodule
    • Neubau von Mietwohnungen:
      • Die Schaffung von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern wird mit Darlehen und laufenden Zuschüssen in Abhängigkeit von der förderfähigen Wohnfläche (Wfl.) gefördert. Die Zins- und Bindungslaufzeit beträgt 30 Jahre.
      • IFB-Förderdarlehen I: Das Grunddarlehen beträgt 1.500 Euro/m² förderfähiger Wohnfläche.
      • Die laufenden Zuschüsse sind von der Höhe des Grundstückswerts und der Größe des Bauvorhabens abhängig, siehe Richtlinie.
    • Erweiterung von Wohnflächen (z. B. Dachgeschossausbauten, Umwandlung gewerblicher Flächen, Umbau von Büros in Wohnungen):
      • Die Zins- und Bindungslaufzeit beträgt 30 Jahre.
      • Das IFB-Förderdarlehen I beträgt bis zu 2.000 Euro/m² förderfähiger Wohnfläche bzw. bis zu 100 Prozent der von der IFB Hamburg anerkannten Bau- und Baunebenkosten der Erweiterung.
      • Laufende Zuschüsse siehe Richtlinie.
    • Barrierereduzierte Grundausstattung:
      • Wohnungsneubauten mit mindestens 4 Geschossen und mindestens 10 geförderten Wohneinheit (WE) pro Treppenhaus sind mit einer barrierereduzierten Grundausstattung zu bauen, die mit einem pauschalen Zuschuss je WE gefördert wird.
      • Barrierereduzierte Grundausstattung: 1.600 Euro/WE
      • Barrierereduzierte Grundausstattung mit barrierefreiem Freisitz: 3.100 Euro/WE
    • Anteil Wohnungen für vordringlich Wohnungssuchende:
      • Bei Bauvorhaben ab 30 geförderten Wohnungen sind mindestens 10 Prozent dieser Wohnungen als Wohnungen für vordringlich Wohnungssuchende (WA-Bindung) zu fördern.
  • Ergänzungsmodule sind u.a.: IFB-Förderdarlehen II, Energiesparendes Bauen, Nachhaltiges Bauen, Barrierefreie Ausstattung, Gemeinschaftsräume, Aufzugsanlagen, Urbane Mobilität.
Der Zinssatz für die IFB-Förderdarlehen I und II beträgt 1,0 Prozent p. a., die Tilgung beträgt mindestens 2,0 Prozent p. a. zuzüglich ersparter Zinsen. Kumulierung: Die Förderung kann mit anderen Förderangeboten kombiniert werden.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB)
Besenbinderhof 31
20097 Hamburg
Ivonne Trompeter, Carsten Drescher
Telefon: 040/24846-476, -369
Fax: 040/24846-56-417, -314
E-Mail-Adresse: i.trompeter@ifbhh.de
Internet: www.ifbhh.de

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