Förderprogramm: Hessen - Hessen-Darlehen Neubau (Neubau einer selbstgenutzten Immobilie)


Was wird gefördert?

  • Das Land Hessen fördert die erstmalige Bildung von selbstgenutztem Wohneigentum durch Neubau oder Erwerb von neu geschaffenem Wohnraum.
  • Bevorzugt werden bei der Förderung Familien und andere Haushalte mit zwei und mehr Kindern sowie Haushalte, bei denen wegen einer Behinderung eines Haushaltsangehörigen ein besonderer baulicher Bedarf besteht.


FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Förderberechtigt sind Haushalte mit / ohne Kinder und gemeinschaftliche Wohnprojekte (Wohngruppen).

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Darlehenshöhe richtet sich nach den örtlichen Bodenpreisen: Grundstückwert je m² Boden einschließlich Erschließungskosten und Kosten der Herrichtung des Grundstücks bis
    • unter 200 Euro = 160.000 Euro
    • 200 Euro bis unter 300 Euro = 170.000 Euro
    • 300 Euro bis unter 400 Euro = 180.000 Euro
    • 400 Euro bis unter 500 Euro = 190.000 Euro
    • ab 500 Euro = 200.000 Euro.
  • Das Förderdarlehen darf 50 Prozent der Gesamtkosten nicht überschreiten und sollte mindestens 50.000 Euro betragen.
  • Bei Gebäuden, die mindestens den Effizienzhausstandard 40 (hier gelten die Förderstandards der bisherigen Bundesförderung für effiziente Gebäude [BEG]) erreichen, kann das Förderdarlehen um weitere 20.000 Euro erhöht werden.
  • Der Sollzinssatz von 0,60 Prozent p.a. ist auf 20 Jahre festgeschrieben, danach wird das Förderdarlehen zu den dann gültigen marktüblichen Konditionen verzinst.
  • Die Tilgung beträgt 3 Prozent p.a. (nach Vollauszahlung zuzüglich ersparter Sollzinsen).
  • Es wird ein Tilgungsfreijahr gewährt.
  • Die Darlehenslaufzeit beträgt circa 32 Jahre.
  • Das Förderdarlehen wird in vier Raten zu je 25 Prozent ausgezahlt:
    • nach Fertigstellung der Kellerdecke
    • nach Fertigstellung des Rohbaus
    • nach Anbringung des Innenputzes
    • nach Fertigstellung des Gebäudes einschließlich der für die Funktionsfähigkeit notwendigen sonstigen baulichen Maßnahmen im Außenbereich.
Kumulierung:
  • Für geförderte Maßnahmen dürfen grundsätzlich keine anderen Wohnungsbau- oder anderweitige Fördermittel des Bundes oder des Landes in Anspruch genommen werden.
  • Zulässig ist die gleichzeitige Inanspruchnahme von Mitteln der KfW, des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), der Denkmalpflege, der Städtebauförderprogramme und des Dorferneuerungsprogramms.

Kontakt zur Antragstelle:

Zuständige Wohnungsbauförderstelle

Kontakt zum Fördergeber:

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Strahlenbergerstraße 11
63067 Offenbach am Main
Telefon: 0611/774-7333
E-Mail-Adresse: foerderberatunghessen@wibank.de
Internet: www.wibank.de

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