Förderprogramm: Nordrhein-Westfalen - Mietwohnraumförderung - Neuschaffung


Was wird gefördert?

Gefördert wird der Neubau von:

  • Miet- und Genossenschaftswohnungen
  • Gruppenwohnungen
  • Mieteinfamilienhäusern,
  • bindungsfreien Wohnungen gegen Einräumung von Besetzungsrechten an geeigneten Ersatzwohnungen (mittelbare Belegung)
  • Gemeinschafts- und Infrastrukturräume.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

  • Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die über eine ausreichende Kreditwürdigkeit und eine angemessene Eigenleistung verfügen.
  • Es ist erforderlich, dass Sie Eigentümer*in des Baugrundstücks sind, es bald erwerben oder erbbauberechtigt sind.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Höhe des Darlehens ist abhängig von der Größe der Wohnung, dem Bauort (Mietniveau der Gemeinde) und dem Einkommen des Mieterhaushaltes (Einkommensgruppe A/B) (siehe Richtlinie).
  • Des Weiteren können Zusatzdarlehen z. B. für Passivhausstandard, Aufzüge und Außenanlagen für demenziell erkrankte oder behinderte Menschen gewährt werden.
  • Konditionen: Mietpreis- und Belegungsbindung: Wahlweise 25 oder 30 Jahre (= Zeitraum der Mietpreis- und Belegungsbindung): Zinsen 0,0 Prozent bis zum Ablauf des 15. Jahres, danach 0,5 Prozent p.a. für die Dauer der restlichen Belegungsbindung. Nach Ablauf der Belegungsbindung wird das Darlehen marktüblich verzinst.
  • Tilgung: 1 Prozent p.a. zuzüglich ersparter Zinsen, auf Antrag 2 Prozent p.a. zuzüglich ersparter Zinsen. Auf Antrag können fünf tilgungsfreie Anlaufjahre gewährt werden.
  • Der Tilgungsnachlass beträgt 30 bis 40 Prozent des Grunddarlehens und 50 Prozent der Zusatzdarlehen. Eine Erhöhung des Tilgungsnachlasses des Grunddarlehens um 5 Prozentpunkte sind bei 30 Jahren Mietpreis- und Belegungsbindung möglich.
  • Auszahlung in drei Raten: 20 Prozent bei Baubeginn (Nachweis über die Fertigstellung der Bodenplatte), 45 Prozent bei Rohbaufertigstellung und 35 Prozent bei abschließender Fertigstellung oder Bezugsfertigkeit.
  • Auszahlung Standortaufbereitungsdarlehen: 20 Prozent bei Beginn der Maßnahme, 55 Prozent bei Abschluss der Maßnahme und 25 Prozent nach Prüfung des Kostennachweises und Anzeige des Baubeginns.
Kumulierung: Die gleichzeitige Inanspruchnahme von Fördermitteln aus anderen Programmen für geförderten Maßnahmen ist zulässig. Insgesamt darf die Summe der Fördermittel die Gesamtkosten nicht übersteigen.

Kontakt zur Antragstelle:

Ämter für Wohnungswesen bei den Kreisen
oder Städten

Kontakt zum Fördergeber:

NRW.BANK
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf
Tim Hegmanns, Simeane Jakobs, Georg Krausse
Telefon: 0211/91741-7691, -6349, -7658
Fax: 0211/91741-7660
E-Mail-Adresse: tim.hegmanns@nrwbank.de
Internet: www.nrwbank.de

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