Förderprogramm: Rheinland-Pfalz - Modernisierung vermieteten Wohnraums


Was wird gefördert?

Gefördert wird die Modernisierung bestehender freier Wohnungen oder Wohnungen, die an Haushalte mit aktuellem Wohnberechtigungsschein vermietet sind. Eine Modernisierung liegt vor, wenn durch bauliche Maßnahmen:

  • barrierefreies Wohnen ermöglicht wird
  • die nachhaltige Einsparung von Energie oder Wasser erreicht wird
  • der Gebrauchswert einer Wohnung nachhaltig erhöht wird und/oder
  • die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessert werden
  • die Beheizung und Wassererwärmung durch die Nutzung alternativer und regenerativer Energien ermöglicht wird.


FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Eigentümer*innen von Mietwohnungen sowie dinglich Nutzungsberechtigte. Voraussetzung ist, dass nach Abschluss der Modernisierung festgelegte Anfangsmieten in dem geförderten Mietobjekt nicht überschritten werden. Ferner dürfen die Haushalte der Mieter*innen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Das Darlehen beträgt maximal 140.000 Euro wenn kein Effizienzhausstandard und 175.000 Euro je Wohnung, wenn mindestens ein Effizienzhausstandard von 85 (BEG) erreicht wird.
  • Das ISB-Darlehen ist begrenzt auf die Höhe der voraussichtlichen Investitionskosten und muss mindestens 5.000 Euro je Wohnung betragen.
  • Bei Wohnungen bis zu 60 m² Wohnfläche vermindern sich die Förderhöchstbeträge um jeweils 20.000 Euro.
  • Es wird ein Tilgungszuschuss von bis zu 40 Prozent des ISB-Darlehens gewährt.
  • Der Zinssatz für beträgt 0,5 Prozent p. a. und ist für 15 Jahre festgeschrieben. Nach Ablauf der Zinsbindung wird marktüblich verzinst.
  • Darlehen ist vertraglich mit mindestens 2 Prozent p.a. zzgl. ersparter Zinsen zu tilgen.
  • Die Dauer der Miet- und Belegungsbindung beträgt 15 Jahre.
  • Mit der Durchführung der Maßnahme darf grundsätzlich erst nach Zusage der Fördermittel begonnen werden.

Kontakt zur Antragstelle:

zuständige Stadt- oder Kreisverwaltung

Kontakt zum Fördergeber:

Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Löwenhofstraße 1
55116 Mainz
Alexandra Wüst, Ulrike Maehrlein
Telefon: 06131/6172-1764, -1645
Fax: 06131/6172-1642
E-Mail-Adresse: alexandra.wuest@isb.rlp.de
Internet: www.isb.rlp.de

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