Förderprogramm: Rheinland-Pfalz - Modernisierung vermieteten Wohnraums


Was wird gefördert?

Gefördert werden:

  • Barrierefreie Maßnahmen
  • Energiesparende Maßnahmen
    • Verbesserung der Wärmedämmung von Wänden, die das Gebäude gegen das Erdreich, die Außenluft oder nicht beheizte Bereiche abgrenzen
    • Verbesserung von Heizungsanlagen, insb. die Anpassung der Wasservolumenströme und Heizkörperflächen
    • Ersatz von Wärmeerzeugern (Kessel und Brenner) durch neue mit einer um mindestens 20 Prozent geringeren Nennwärmeleistung
    • Einbau neuer Außenfenster, Fenstertüren und Dachfenster
    • Verbesserung von Heizungsanlagen, insbesondere die Anpassung der Wasservolumenströme und Heizkörperflächen
    • Die maßgeblichen rechtlichen Bestimmungen der jeweils gültigen Energieeinsparverordnung sind zu beachten.
  • Nutzung alternativer und regenerativer Energien
    • Solaranlagen für die Erwärmung von Wasser und/oder Unterstützung der Beheizung; aber keine Fotovoltaikanlagen zur Stromerzeugung
    • solare Wandsysteme zur Beheizung
    • Wärmetauscher bzw. Wärmepumpen zur Wärmegewinnung aus der Umgebungsluft, aus Abluft, aus Oberflächen- oder aus Grundwasser. Die erforderliche wasserrechtliche Genehmigung ist Voraussetzung der Förderung.
    • Anlagen zur Nutzung der Energie aus Biomasse zur Beheizung undoder Erwärmung von Wasser (Holzpellets, Holzhackschnitzel, einschließlich Klär- und Deponiegas, usw.)
    • die Umstellung bestehender Zentralheizungsanlagen auf Fernwärme, insbesondere wenn sie aus Kraft-Wärme-Kopplung gewonnen wird.
  • Nachhaltige Erhöhung des Gebrauchswerts
  • Dauerhafte Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse
  • Instandsetzungs- und Wohnumfeldmaßnahmen
  • Beratungs- und Planungskosten


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Eigentümer*innen von Mietwohnungen sowie dinglich Nutzungsberechtigte. Voraussetzung ist, dass nach Abschluss der Modernisierung festgelegte Anfangsmieten in dem geförderten Mietobjekt nicht überschritten werden. Ferner dürfen die Haushalte der Mieter*innen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Das Darlehen beträgt maximal 140.000 Euro wenn kein Effizienzhausstandard und 175.000 Euro je Wohnung, wenn mindestens ein Effizienzhausstandard von 85 (BEG) erreicht wird.
  • Es wird ein Tilgungszuschuss von bis zu 45 Prozent des ISB-Darlehens gewährt.
  • Der Zinssatz für beträgt 0,5 Prozent p. a. und ist für 15 Jahre festgeschrieben. Nach Ablauf der Zinsbindung wird marktüblich verzinst.
  • Darlehen ist vertraglich mit mindestens 2 Prozent p.a. zzgl. ersparter Zinsen zu tilgen.
  • Die Dauer der Miet- und Belegungsbindung beträgt 15 Jahre.
  • Mit der Durchführung der Maßnahme darf grundsätzlich erst nach Zusage der Fördermittel begonnen werden.

Kontakt zur Antragstelle:

zuständige Stadt- oder Kreisverwaltung

Kontakt zum Fördergeber:

Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Löwenhofstraße 1
55116 Mainz
Alexandra Wüst, Ulrike Maehrlein
Telefon: 06131/6172-1764, -1645
Fax: 06131/6172-1642
E-Mail-Adresse: alexandra.wuest@isb.rlp.de
Internet: www.isb.rlp.de

Empfehlungen der Redaktion

Alle Artikel zum Thema Fördermittel

Zurück zur Übersichtsseite "Fördermittel"