Förderprogramm: KfW - Wohneigentumsprogramm (Nr. 124)


Was wird gefördert?

Gefördert wird der Kauf oder Bau von selbst­enutzten Eigen­heimen oder Eigentums­wohnungen. Eine Selbstnutzung liegt auch vor, wenn Wohnungen an Angehörige im Sinne des § 15 der Abgabenordnung unentgeltlich überlassen werden. Berücksichtigt werden folgende Kosten:

  • Kaufpreis
  • Kosten für Instand­setzung, Umbau und Modernisierung
  • Nebenkosten wie die Notar- und Makler­gebühren und die Grunderwerbsteuer.
Der Umfang der Investition sollte so bemessen sein, dass die daraus entstehenden Belastungen, insbesondere Kapitaldienst und Bewirtschaftungskosten, durch das Einkommen des/der Antragstellenden auf Dauer gedeckt sind.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die selbst genutztes Wohneigentum erwerben.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Finanziert werden bis zu 100 Prozent der angemessenen Gesamtkosten.
  • Der Förderhöchstbetrag beträgt maximal 100.000 Euro für die selbstgenutzte Wohnung.
  • Folgende Laufzeitvarianten stehen Ihnen bei einer Mindestlaufzeit von 4 Jahren zur Verfügung:
    • bis zu 25 Jahre Kreditlaufzeit bei 1 bis 3 Tilgungsfreijahren (25/3)
    • bis zu 10 Jahre Kreditlaufzeit mit vollständiger Tilgung zum Laufzeitende (10/10)
  • Der Zinssatz wird wahlweise für einen Zeitraum von 5 oder 10 Jahren der Kreditlaufzeit festgeschrieben, vor Ende der Zinsbindungsfrist wird ein neues Angebot unterbreitet. Für die endfällige Kreditvariante mit bis zu zehnjähriger Laufzeit werden die Zinsen für die Gesamtlaufzeit fest vereinbart
  • Ausgezahlt werden 100 Prozent der Kreditsumme. Der Kredit kann in einer Summe oder in Teilbeträgen abgerufen werden, unabhängig von der Höhe des Kredites.
  • Der Kredit wird nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre in monatlichen Annuitäten getilgt.
  • Während der Zinsbindungsfrist ist eine vorzeitige Rückzahlung des gesamten ausstehenden Kreditbetrages nur gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Teilrückzahlungen sind ausgeschlossen. Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben hiervon unberührt. Zum Ende der Zinsbindung können Sie den Kredit ohne Kosten teilweise oder komplett zurückzahlen.
Kumulierung: Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist grundsätzlich möglich. Dabei darf die Summe der öffentlichen Förderzusagen die förderfähigen Kosten nicht übersteigen.

Kontakt zur Antragstelle:

Ihr Kreditinstitut

Kontakt zum Fördergeber:

KfW
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Informationszentrum werktags 8:00-18:00
Telefon: 069/7431-0, 0800 5 39 90 02
Fax: 069/7431-9500
E-Mail-Adresse: info@kfw.de
Internet: www.kfw.de

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