Förderprogramm: Land Brandenburg - Wohneigentum - Erwerb, Neubau und Ausbau


Was wird gefördert?

Gefördert werden:

  • der Neubau oder Ersterwerb eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung
  • der Erwerb von Wohnungen, dabei sollen die Kosten für die anschließende Modernisierung und Instandsetzung mindestens 500 Euro pro m² Wohnfläche betragen
  • der Ausbau, Umbau und die Erweiterung eines bestehenden Gebäudes
  • die Schaffung einer zweiten Wohnung für Haushaltsangehörige in Verbindung mit der Hauptwohnung.
  • Darüber hinaus können Modellvorhaben zur Erprobung und Weiterentwicklung gemeinschaftlicher Wohnformen berücksichtigt werden.
Die Maßnahmen sollen in einer so genannten Gebietskulisse stattfinden (siehe Richtlinie).


FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Gefördert werden Personen und Haushalte, die Wohnraum in innerstädtischen Quartieren zur Selbstnutzung im Eigentum oder Erbbaurecht erwerben oder bauen oder selbst genutztes Wohneigentum in innerstädtischen Quartieren modernisieren und instand setzen. Zu den wesentlichen Fördervoraussetzungen gehören

  • das (künftige) Eigentum oder Erbbaurecht am Grundstück
  • Mindesteigenleistung von 15 Prozent bzw. 10 Prozent
  • die Einhaltung von Einkommensgrenzen.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Grundförderung beträgt 30.000 Euro Zuschuss sowie 230.000 Euro Darlehen. Zusätzliche Förderungen gibt es für
    • Projekte im Bestand (Kauf eines bestehenden Objekts)
    • Kinder und Schwerbehinderte
    • die Einhaltung der unteren Einkommensgrenze
    • die Schaffung einer zweiten Wohnung
    • denkmalpflegerischen Mehraufwand
    • bodenarchäologischen Mehraufwand.
    • Die Zusatzförderungen werden ebenfalls als Zuschüsse oder als zinsfreie Darlehen gewährt.
  • Die geförderte Wohnung ist mindestens 20 Jahre selbst zu nutzen.
  • Die Darlehen sind ab dem Zeitpunkt der ersten Auszahlung für die Dauer von 20 Jahren zinsfrei. Die Tilgung beträgt drei Prozent jährlich.
  • Für jedes zum Haushalt gehörende Kind, das innerhalb von 20 Jahren geboren wird, ermäßigt sich die Darlehensschuld sofort um 5.000 Euro.
Kumulierung: Die Kombination der Förderung mit der Förderung Dritter ist zulässig. Insbesondere sollen die Möglichkeiten der Förderung zur Energieeinsparung sowie des altersgerechten Umbaus durch die KfW genutzt werden.

Kontakt zur Antragstelle:

Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Postfach 60 08 07
14408 Potsdam

Kontakt zum Fördergeber:

Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Babelsberger Straße 21
14473 Potsdam
Telefon: 0331/660-1322
Fax: 0331/660-1122
Internet: www.ilb.de

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