Förderprogramm: Stadt Heidelberg - Förderprogramm zur rationellen Energieverwendung, Förderbaustein „Nachhaltiger Neubau und Nachverdichtung“
Was wird gefördert?
Gefördert wird der Neubau von Wohngebäuden und die Nachverdichtung im städtischen Raum in Form von An- und Aufbauten:
- Neubau Passivhaus m Passivhaus-Standard (Classic bzw. Plus)
- Neubau Holzbau mit Einsatz nachwachsender Rohstoffe.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts sowie Wohnungseigentümergemeinschaften.
Beschreibung des Förderprogramms:
Neubau Passivhaus:- Passivhaus Classic: 50 Euro/m²EBF
- Passivhaus Plus: 100 Euro/m²EBF
- Ein- und Zweifamilienhaus, Doppelhaushälfte und Reihenhaus: 10 Prozent der Kosten, maximal 1.000 Euro
- Eigentumswohnung (bei drei oder mehr Wohneinheiten im Gebäude): 10 Prozent der Kosten, maximal 400 Euro
- Mehrfamilienhaus mit drei oder mehr Wohneinheiten: 10 Prozent der Kosten, maximal 400 Euro je Wohneinheit und bis 4.000 Euro je Gesamtobjekt.
- Die Förderhöchstgrenzen bei Neubauten im Passivhaus-Standard liegen bei 5.000 Euro pro Wohneinheit für das Passivhaus Classic und 10.000 Euro pro Wohneinheit für das Passivhaus Plus.
- Vollholz oder Holzwerkstoffe in der Gebäudekonstruktion: 20 Euro/m² Bauteilfläche
- Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen (Flachs, Hanf, Holz, Jute, Schafwolle, Schilfrohr, Seegras, Stroh): 20 Euro/m² Dämmfläche.
- Die Förderhöchstgrenzen beim Neubau Holzbau liegen bei 5.000 Euro pro Wohneinheit.
- Die kombinierte Förderung einer Maßnahme aus anderen Fördermitteln der Stadt Heidelberg ist nicht möglich.
- Die Kumulierung mit Mitteln aus anderen öffentlichen Fördertöpfen ist möglich und sogar Fördervoraussetzung. Vorgaben des anderen Fördermittelgebers zu Höchstgrenzen (beispielsweise im Hinblick auf eine Kumulierung) wendet die Stadt Heidelberg entsprechend an.
- Die Kumulierung einer BEG WG-Maßnahme zum Neubau mit einer Förderung durch die Stadt Heidelberg ist möglich.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Stadt Heidelberg
Technisches Bürgeramt
Prinz-Carl, Kornmarkt 1
69117 Heidelberg
Telefon: 06221/58-18161, -18141
E-Mail-Adresse: klimasuchtschutz@heidelberg.de
Internet: www.heidelberg.de
Weitere Informationen:
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Fernwärme | Wärmepumpe
Übersicht über alle FörderprogrammeAlle förderfähigen Maßnahmen
- Sanierung Nichtwohngebäude
- Altersgerecht Umbauen
- Austausch der Umwälzpumpe
- Austausch der Zirkulationspumpe
- Balkon-Kraftwerk
- Batteriespeicher
- Unternehmensberatung
- Beratung zu Elektromobilität
- Unternehmensberatung Mittelstand
- BHKW
- Hackschnitzel-Heizung
- Holzpelletheizung
- Scheitholzheizung
- Brennstoffzellen-Heizung
- Dachdämmung
- Fassadendämmung
- Kellerdeckendämmung
- Dämmung der oberen Geschossdecke
- Dämmung von Heizungsrohren
- Kauf einer Ladestation
- Einbruchschutz
- Kauf eines Elektro- oder Hybrid-Autos
- Kauf eines Pedelecs / E-Lastenrads
- Kauf eines E-Bikes / E-Rollers
- Energetische Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
- Energieeffiziente Produktion
- Energiemanagement
- Energienetze
- Energiespar-Contracting
- Erneuerbare Energien Hybridheizung
- Fensteraustausch
- Heizungserneuerung ohne Energieträgerwechsel
- Fernwärme
- Gebäudebegrünung
- Smart Home / Hausautomation
- Hydraulischer Abgleich
- Kältetechnik zur Raumkühlung
- Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
- Energieeffizienter Neubau
- Photovoltaik
- Solarthermie für Heizung & Warmwasser
- Solarthermie für Warmwasser
- Energieeffiziente Beleuchtung
- Erdgasheizung mit Brennwerttechnik
- Umstellung der Heizungsanlage auf Flüssiggas
- Wärmepumpe