Förderprogramm: Stadt Heidelberg - Förderung von Wohneigentum für Familien


Was wird gefördert?

  • Gefördert wird der Bau und Erwerb von Eigenheimen und eigengenutzten Eigentumswohnungen im Stadtkreis Heidelberg.
  • Bei bestehendem Wohnraum muss nachweisbar feststehen, dass der Bezug kurzfristig erfolgt und der Wohnraum familiengerecht ist.
  • Familien mit drei Kindern benötigen danach mindestens zwei Kinderzimmer. Ein Kinderzimmer sollte für die Unterbringung eines Kindes mindestens 10 m², für die Unterbringung von zwei Kindern mindestens 14 m² groß sein.


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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Familien, Lebenspartnerschaften, auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften und Alleinerziehende mit mindestens einem zum Haushalt gehörenden Kind beziehungsweise noch kinderlose junge Paare, die sich im Hinblick auf künftigen Nachwuchs, familiengerechten Wohnraum schaffen/erwerben möchten.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Es kann je nach Bedarf wählt werden zwischen einem Zinszuschuss für ein Kapitalmarktdarlehen mit 10-jähriger Zinsfestschreibung oder einem Eigenkapitalzuschuss in gleicher Höhe.
  • Zinszuschuss: Die Förderung erfolgt in Zusammenarbeit mit einer beteiligten Bank. Erst nach Zustimmung durch das vom Antragstellenden ausgewählte Kreditinstitut kann eine Bewilligung durch die Stadt erfolgen. Die Auszahlung der Mittel erfolgt nur an diese Bank. Der einmalige Förderbetrag reicht im Falle einer Familie mit zwei Kindern bei den derzeitigen Kapitalmarktkonditionen aus, um die jährliche Zinsbelastung für ein Darlehen in Höhe von circa. 95.000 Euro für die Dauer von 10 Jahren auf ca. zwei Prozent zu reduzieren. Die jährliche Tilgungsrate liegt bei ein Prozent p.a..
  • Aufstockung des Eigenkapitals: Der Zuschussbetrag kann alternativ dazu verwendet werden, das für eine Gesamtfinanzierung notwendige Eigenkapital in ausreichender Höhe nachweisen zu können. Eigenmittel oder Eigenleistungen sind vorrangig einzusetzen. Der Zuschuss soll in der Regel dazu beitragen, dass die Antragstellenden die erforderliche Mindestquote von 15 Prozent Eigenmittel für eine Förderung aus dem Landeswohnraumförderungsprogramm nachweisen und damit zinsverbilligte Darlehen erhalten können.
  • Die Förderung ist an die Einhaltung von Einkommensgrenzen gekoppelt (siehe Richtlinie).
  • Die maximale Grundförderung (ohne Kinderzuschläge) beträgt pro Haushalt 15.000 Euro.
  • Weitere tatsächlich im Haushalt lebende Angehörige im Sinne von § 4 Abs. 16 LWoFG erhöhen diesen Betrag um 10 Prozent je Person, sofern sie miteinander eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft führen.
  • Die zur Eigennutzung geförderte Wohnung soll auf Dauer, mindestens jedoch 10 Jahre, selbst genutzt werden.

Kontakt zur Antragstelle:

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Heidelberg
Wohnbauförderung
Prinz-Carl, Kornmarkt 1
69117 Heidelberg
Telefon: 06221/58-25720
E-Mail-Adresse: Wohnbaufoerderung@Heidelberg.de
Internet: www.heidelberg.de

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