Förderprogramm: Stadt Neuburg an der Donau - Förderprogramm Klima- und Ressourcenschutz, Solarthermische Anlagen


Was wird gefördert?

  • Förderfähig sind solarthermische Anlagen zur Heizungsunterstützung sind ab 10 m² Bruttokollektorfläche.
  • Fördervoraussetzung ist ein Mindestvolumen des Heizwasserpufferspeichers von 750 l ab 10 m², von 1 m³ ab 15 m² und von 1,5 m³ ab 20 m² Bruttokollektorfläche. Der Heizwasserpufferspeicher muss lückenlos und hochwertig gedämmt sein.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

  • Förderberechtigt sind Privatpersonen, die ihren Hauptwohnsitz in Neuburg haben. Der/die Antragstellende ist der Eigentümer*in des Gebäudes.
  • Auch Vereine und Stiftungen mit Sitz in Neuburg können einen Förderantrag stellen.
  • Das Gebäude muss sich in der Stadt Neuburg an der Donau befinden.

Beschreibung des Förderprogramms:

Sarthermische Anlagen werden mit 300 Euro für die Warmwasserbereitung bzw. 800 Euro für die Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung gefördert.

Kontakt zur Antragstelle:

Stadt Neuburg an der Donau
Sachgebiet Umwelt und Agenda 21
Rathaus - Karlsplatz A 12
86633 Neuburg an der Donau
Telefon: 08431/55-219
Fax: 08431/55-203
E-Mail-Adresse: umwelt@neuburg-donau.de
Internet: www.neuburg-donau.de

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Neuburg an der Donau
Rathaus - Karlsplatz A 12
Postfach 17 40
86633 Neuburg an der Donau
Telefon: 08431/55-0
Fax: 08431/55-329
E-Mail-Adresse: stadt@neuburg-donau.de
Internet: www.neuburg-donau.de

Empfehlungen der Redaktion

Alle Artikel zum Thema Fördermittel

Zurück zur Übersichtsseite "Fördermittel"