Förderprogramm: Stadt Neuburg an der Donau - Förderprogramm Klima- und Ressourcenschutz, Biomasse


Was wird gefördert?

  • Förderfähig sind Kessel zur Verbrennung von Holzpellets und Hackschnitzeln mit einer installierten Nennwärmeleistung von 5 bis 100 kW, soweit es sich um eine Zentralheizung handelt.
  • Fördefähig sind auch Scheitholzvergaserkessel mit einer installierten Nennwärmeleistung von 10 bis 50 kW, wenn sie an eine Zentralheizung angeschlossen sind und der Pufferspeicher eine Größe von mindestens 50 Liter pro kW aufweist.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

  • Förderberechtigt sind Privatpersonen, die ihren Hauptwohnsitz in Neuburg haben. Der/die Antragstellende ist der Eigentümer*in des Gebäudes.
  • Auch Vereine und Stiftungen mit Sitz in Neuburg können einen Förderantrag stellen.
  • Das Gebäude muss sich in der Stadt Neuburg an der Donau befinden.

Beschreibung des Förderprogramms:

Der Zuschuss für Alagen zur Verfeuerung fester Biomasse beträgt 1.000 Euro.

Kontakt zur Antragstelle:

Stadt Neuburg an der Donau
Sachgebiet Umwelt und Agenda 21
Rathaus - Karlsplatz A 12
86633 Neuburg an der Donau
Telefon: 08431/55-219
Fax: 08431/55-203
E-Mail-Adresse: umwelt@neuburg-donau.de
Internet: www.neuburg-donau.de

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Neuburg an der Donau
Rathaus - Karlsplatz A 12
Postfach 17 40
86633 Neuburg an der Donau
Telefon: 08431/55-0
Fax: 08431/55-329
E-Mail-Adresse: stadt@neuburg-donau.de
Internet: www.neuburg-donau.de

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