Förderprogramm: Stadt Neuburg an der Donau - Förderprogramm Klima- und Ressourcenschutz, Kontrollierte Lüftungsanlagen


Was wird gefördert?

  • Förderfähig sind zentrale Lüftungsanlagen mit einem Wärmerückgewinnungsgrad von mindestens 80 Prozent.
  • Ein Dichtigkeitstest zur Vermeidung von unkontrollierten Wärmeverlusten ist nachzuweisen.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

  • Förderberechtigt sind Privatpersonen, die ihren Hauptwohnsitz in Neuburg haben. Der/die Antragstellende ist der Eigentümer*in des Gebäudes.
  • Auch Vereine und Stiftungen mit Sitz in Neuburg können einen Förderantrag stellen.
  • Das Gebäude muss sich in der Stadt Neuburg an der Donau befinden.

Beschreibung des Förderprogramms:

Der Zuschuss für kontrollierte Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung beträgt für Zentrale Lüftungsanalagen 800 Euro und für Dezentrale Lüftungsanlagen 300 Euro.

Kontakt zur Antragstelle:

Stadt Neuburg an der Donau
Sachgebiet Umwelt und Agenda 21
Rathaus - Karlsplatz A 12
86633 Neuburg an der Donau
Telefon: 08431/55-219
Fax: 08431/55-203
E-Mail-Adresse: umwelt@neuburg-donau.de
Internet: www.neuburg-donau.de

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Neuburg an der Donau
Rathaus - Karlsplatz A 12
Postfach 17 40
86633 Neuburg an der Donau
Telefon: 08431/55-0
Fax: 08431/55-329
E-Mail-Adresse: stadt@neuburg-donau.de
Internet: www.neuburg-donau.de

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