Förderprogramm: Stadt Neuburg an der Donau - Förderprogramm Klima- und Ressourcenschutz, Passivhaus/Plusenergiehaus
Was wird gefördert?
- Gefördert werden Passivhäuser, die folgende Fördervoraussetzung erfüllen:
- Jahresheizwärmebedarf maximal 15 kWh/(m²a) oder Heizwärmelast maximal zehn W/m²
- Drucktestluftwechsel n50 maximal 0,6 h-1.
- Gefördert wird die Errichtung von Plusenergiehäusern auf Basis eines KfW-Effizienzhauses-40 oder einer besseren Effizienzklasse. Der Jahresertrag des auf dem Grundstück mit Erneuerbaren Energien produzierten Stroms, multipliziert mit dem Primärenergiefaktor für Strom, muss über die Simulationsberechnung den verbleibenden Jahres-Primärenergiebedarf aus dem EnEV-Nachweis um mindestens 1.500 kWh/a übersteigen.
FördermittelCheck: Förderung finden
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Förderung: Wer wird gefördert?
- Antragsberechtigt sind natürliche Personen mit Hauptwohnsitz in Neuburg an der Donau, die Eigentümer*innen von Gebäuden in der Stadt Neuburg an der Donau sind.
- Ein Anrecht auf Förderung erhalten auch Wohnungseigentümergemeinschaften, soweit deren Mitglieder ihren Hauptwohnsitz in Neuburg an der Donau haben sowie Bewohner*innen von Gebäuden mit lebenslangem Nutzungsrecht.
- Ferner werden die Zuwendungen Vereinen, die ihren Vereinssitz und ihr Vereinslokal in Neuburg an der Donau haben, gewährt.
Beschreibung des Förderprogramms:
Der Zuschuss beträgt jeweils pauschal 3.000 Euro. Kumulierung: Die Förderung der Errichtung von Passivhäusern/Plusenergiehäusern ist nicht mit weiteren Maßnahmen aus dem städtischen Förderprogramm kumulierbar.Kontakt zur Antragstelle:
Stadt Neuburg an der Donau
Sachgebiet Umwelt und Agenda 21
Rathaus - Karlsplatz A 12
86633 Neuburg an der Donau
Telefon: 08431/55-219
Fax: 08431/55-203
E-Mail-Adresse: umwelt@neuburg-donau.de
Internet: www.neuburg-donau.de
Kontakt zum Fördergeber:
Stadt Neuburg an der Donau
Rathaus - Karlsplatz A 12
Postfach 17 40
86633 Neuburg an der Donau
Telefon: 08431/55-0
Fax: 08431/55-329
E-Mail-Adresse: stadt@neuburg-donau.de
Internet: www.neuburg-donau.de
Weitere Informationen:
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Solarthermie für Warmwasser | Solarthermie für Heizung & Warmwasser
Übersicht über alle FörderprogrammeAlle förderfähigen Maßnahmen
- Sanierung Nichtwohngebäude
- Altersgerecht Umbauen
- Austausch der Umwälzpumpe
- Austausch der Zirkulationspumpe
- Balkon-Kraftwerk
- Batteriespeicher
- Unternehmensberatung
- Beratung zu Elektromobilität
- Unternehmensberatung Mittelstand
- BHKW
- Hackschnitzel-Heizung
- Holzpelletheizung
- Scheitholzheizung
- Brennstoffzellen-Heizung
- Dachdämmung
- Fassadendämmung
- Kellerdeckendämmung
- Dämmung der oberen Geschossdecke
- Dämmung von Heizungsrohren
- Kauf einer Ladestation
- Einbruchschutz
- Kauf eines Elektro- oder Hybrid-Autos
- Kauf eines Pedelecs / E-Lastenrads
- Kauf eines E-Bikes / E-Rollers
- Energetische Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
- Energieeffiziente Produktion
- Energiemanagement
- Energienetze
- Energiespar-Contracting
- Erneuerbare Energien Hybridheizung
- Fensteraustausch
- Heizungserneuerung ohne Energieträgerwechsel
- Fernwärme
- Gebäudebegrünung
- Smart Home / Hausautomation
- Hydraulischer Abgleich
- Kältetechnik zur Raumkühlung
- Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
- Energieeffizienter Neubau
- Photovoltaik
- Solarthermie für Heizung & Warmwasser
- Solarthermie für Warmwasser
- Energieeffiziente Beleuchtung
- Erdgasheizung mit Brennwerttechnik
- Umstellung der Heizungsanlage auf Flüssiggas
- Wärmepumpe