Förderprogramm: Baden-Württemberg - Eigentumsfinanzierung BW – Z15-Darlehen, Basisförderung


Was wird gefördert?

Gefördert werden zur Selbstnutzung:

  • Neubau: selbstgenutzter Neubau (bis zu vier Jahre alt) inklusive Grundstück und Außenanlage
  • Gebrauchterwerb: gebrauchtes Eigenheim (vier Jahre und älter) inklusive zusammenhängender Baumaßnahmen (Modernisierungen und wertsteigernde Umbauarbeiten)
  • Änderung und Erweiterungsmaßnahmen von bestehenden Immobilien: Ausbau nicht genutzter Flächen (z. B. Dachgeschoss), Erweiterung (z. B. Anbau, Aufstockung) und Umwandlung von Räumen, die bisher nicht zu Wohnzwecken dienten.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

  • Gefördert werden private Haushalte (Familien) mit mindestens einem minderjährigen Kind, also Ehepaare, Alleinerziehende, Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes, eheähnliche, auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften.
  • Antragsberechtigt sind nur der oder die Eigentümer*in bzw. Erwerbende der Immobilie. Das Gesamteinkommen des Haushalts darf bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Mit dem Darlehen der Basisförderung können maximal die Gesamtkosten des Vorhabens abzüglich der erforderlichen Eigenleistungen finanziert werden.
  • Die Kredithöhe ist abhängig von der Familiengröße, z. B. bis zu 333.000 Euro bei einer 4-köpfigen Familie.
  • Die Darlehen werden zu 100 Prozent ausbezahlt.
  • Das Land Baden-Württemberg verbilligt die Darlehen der Basisförderung für 15 Jahre.
  • Die Darlehenszinsen der Basisförderung werden für 15 Jahre festgeschrieben.
  • Die Tilgung der Basisförderung beträgt 2,25 Prozent aus dem Bruttodarlehensbetrag pro Jahr und erfolgt nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit monatlich in gleichbleibenden Annuitäten.
  • Neben der Basisförderung ist eine Zusatzförderung möglich:
    • Energiesparhaus: Tilgungszuschuss von 4.000 Euro sowie
    • Neubaustandard Plus mit gestelltem Bauantrag vor 31.12.2022: Tilgungszuschuss von 20.000 Euro.
    • Bei einer Inanspruchnahme der BEG-Förderung entfällt der Tilgungszuschuss von 20.000 Euro.
Kumulierung: Das Förderprogramm kann mit folgenden Programmen komibiniert werden:
  • Zusatzförderung – bei Bau und Erwerb neuen Wohnraums
  • Zusatzförderung Energieeffizienz
  • Zusatzförderung Barrierefreiheit
  • KfW-Förderprogramme für Wohnraumförderung (KfW Neubauförderung, KfW Bestandsförderung)
  • Bei zusätzlichem Finanzierungsbedarf: Ergänzungsfinanzierung – Eigentumsfinanzierung BW, Wohnen mit Kind und Kombi-Darlehen Wohnen.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

L-Bank
Bereich Wohnimmobilien
Schlossplatz 10
76113 Karlsruhe
Expertenteam Eigentumsförderung
Telefon: 0800 150 30 30 (kostenlos)
Fax: 0721/150-1281
E-Mail-Adresse: wohneigentum@l-bank.de
Internet: www.l-bank.de

Empfehlungen der Redaktion

Alle Artikel zum Thema Fördermittel

Zurück zur Übersichtsseite "Fördermittel"