Förderprogramm: Baden-Württemberg - Mietwohnungsfinanzierung L-Bank – Modernisierung


Was wird gefördert?

Gefördert wird landesweit die energetische Sanierung und/oder der altersgerechte Umbau bestehender Mietwohnungen.

  • Energetische Sanierung: Die Förderung einer energetischen Sanierung von Wohngebäuden ist möglich, wenn der Bauantrag oder die Bauanzeige des Wohngebäudes zum Zeitpunkt des Antrags mindestens fünf Jahre zurückliegt. Eine energetische Sanierung erfordert eine fundierte Fachplanung und qualifizierte Begleitung bei der Umsetzung.
  • Energetische Sanierung Plus: Gefördert werden Maßnahmen, die zu einer energetischen Verbesserung des Gebäudebestands führen und die maximalen Werte für Sanierung Plus beziehungsweise für Gebäude unter Denkmalschutz oder mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz nicht übersteigen.
  • Energetische Sanierung durch Einzelmaßnahmen: Gefördert werden Einzelmaßnahmen energetischer Sanierung oder Maßnahmenpakete, die zu einer Verbesserung des bestehenden Gebäudebestands führen und nach den Vorgaben der Bundesförderung für effiziente Gebäude – energetische Einzelmaßnahmen ausgeführt werden.


FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Investierende, die ihren größeren Mietwohnungsbestand in Baden-Württemberg energetisch sanieren oder barrierearm gestalten wollen.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Basisförderung: Bei „Sanierung Plus“ beziehungsweise „Denkmal“ kann das Darlehen bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit betragen. Bei „Einzelmaßnahmen“ und „Altersgerecht Umbauen“ beträgt die maximale Darlehenshöhe 50.000 Euro je Wohneinheit.
  • Die Zusatzförderung: Bei Schaffung nachgewiesener Flexibilisierungsmöglichkeiten, wird ein einmaliger Tilgungszuschuss in Höhe von 1.500 Euro je Wohneinheit gewährt.
  • Die Förderdarlehen werden zu 100 Prozent ausgezahlt.
  • Die Darlehenszinsen werden für 10 Jahre festgeschrieben.
  • Die Höhe des Tilgungszuschusses beträgt 3 Prozent des Darlehensbetrages.
  • Bei Maßnahmen zur energetischen Sanierung und zum Abbau von Barrieren müssen die Voraussetzungen der jeweils aktuellen KfW-Programme Wohngebäude - Kredit (261, 262) oder Altersgerecht Umbauen (159) erfüllt werden.
Kumulierung:
  • Die Modernisierungsfinanzierung kann grundsätzlich zusammen mit anderen Förderprogrammen in die Gesamtfinanzierung eingebunden werden. Ausgeschlossen ist für dasselbe Vorhaben die Kombination mit anderen Förderprogrammen, die öffentliche Mittel des Landes Baden-Württemberg enthalten. Es gilt der Grundsatz, dass die Fördergelder aus öffentlichen Mitteln die förderfähigen Gesamtkosten des Vorhabens nicht überschreiten dürfen. Die Modernisierungsfinanzierung zählt zu den öffentlichen Mitteln.
  • Für dieselbe Maßnahme ist eine Kumulation mit anderen Förderprogrammen des Landes und der L-Bank ausgeschlossen. Die Kumulierung mit Bundesförderung nach dem BEG-Programm ist zulässig.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

L-Bank
Bereich Wohnungsunternehmen
Schlossplatz 10
76113 Karlsruhe
Telefon: 0721/150-3875
Fax: 0721/150-3829
E-Mail-Adresse: mietwohnungsbau@l-bank.de
Internet: www.l-bank.de

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