Förderprogramm: KfW - Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude (299)


Was wird gefördert?

  • Gefördert der Neubau und der Erstkauf klima­freundlicher Wohn­gebäude und Eigentums­wohnungen in Deutschland. Gefördert werden die Stufen:
    • Klimafreundliches Nichtwohngebäude: Ein Wohngebäude erreicht diese Förder­stufe, wenn es gemäß der technischen Mindest­anforderungen die Effizienz­haus-Stufe 40 erreicht,
      • in seinem Lebenszyklus so wenig CO2 ausstößt, dass die An­forderung an Treibhaus­gas­emissionen des „Qualitäts­siegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ erfüllt werden und
      • nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird.
    • Klimafreundliches Nichtwohngebäude – mit QNG: Ein Wohngebäude erreicht diese Förderstufe, wenn es gemäß der technischen Mindest­anforderungen
      • die Effizienz­haus-Stufe 40 erreicht,
      • die An­forderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG-PLUS) oder des „Qualitäts­siegels Nach­haltiges Gebäude Premium (QNG-PREMIUM)“ erfüllt, bestätigt durch ein Nach­haltig­keits­zertifikat, und
      • nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird.
  • In beiden Förderstufen fördern wir die folgenden Maßnahmen: den Bau und den Kauf einschließlich Nebenkosten, die Planung und Bau­be­gleitung durch die Experten für Energie­effizienz und Berater für Nach­haltig­keit sowie die Gebühren für die Nachhaltigkeits­zertifizierung .


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind:

  • Natürliche Personen (Privatpersonen) und Einzelunternehmer
  • Freiberuflich Tätige
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
  • Gemeinnützige Organisationen, einschließlich Kirchen
  • Unternehmen, einschließlich kommunaler Unternehmen
  • Sonstige juristische Personen des Privatrechts.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Finanziert werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten.
  • Der maximale Kreditbetrag für Klimafreundliche Nichtwohngebäude beträgt bis zu 1.500 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 7,5 Millionen Euro pro Vorhaben.
  • Der maximale Kreditbetrag für Klimafreundliche Nichtwohngebäude – mit QNG beträgt bis zu 2.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 10 Millionen Euro pro Vorhaben.
  • Folgende Laufzeitvarianten stehen bei einer Mindestlaufzeit von 4 Jahren zur Verfügung:
    • bis zu 10 Jahre bei höchstens zwei Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit
    • bis zu 10 Jahre bei höchstens drei Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die ersten zehn Jahre
    • bis zu 20 Jahre bei höchstens drei Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die ersten zehn Jahre.
    • bis zu 30 Jahre bei höchstens fünf Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die ersten zehn Jahre.
  • Der Zinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes und enthält eine Zinsverbilligung aus Bundesmitteln.
Einbindung eines Energieeffizienz-Experten: Für die Beantragung der Förderung und Begleitung des Vorhabens ist ein Energieeffizienz-Experte aus der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes (Expertenliste) in der Kategorie "Bundesförderung für effiziente Gebäude: Wohngebäude" unter www.energie-effizienz-experten.de einzubinden. Kumulierung:
  • Die Kombination einer Förderung aus diesem Produkt mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) ist grundsätzlich möglich, sofern die Summe aus Krediten, Zulagen oder Zuschüssen die Summe der förderfähigen Kosten nicht übersteigt.
  • Die gleichzeitige Inanspruchnahme einer Förderung aus diesem Produkt und einer Förderung nach der Kälte-Klima-Richtlinie der Nationen Klimaschutzinitiative (NKI), dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) für dieselben förderfähigen Kosten ist nicht möglich.
  • Die gleichzeitige Inanspruchnahme einer Förderung aus diesem Produkt mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für dieselbe Maßnahme ist ausgeschlossen.

Kontakt zur Antragstelle:

Ihr Kreditinstitut

Kontakt zum Fördergeber:

KfW
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Informationszentrum werktags 8:00-18:00
Telefon: 069/7431-0, 0800 5 39 90 02
Fax: 069/7431-9500
E-Mail-Adresse: info@kfw.de
Internet: www.kfw.de

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