Förderprogramm: KfW - Programm Erneuerbare Energien 'Standard' - Photovoltaik (Nr. 270)


Was wird gefördert?

Förderfähige Maßnahmen sind:

  • Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien einschließlich der zugehörigen Kosten für Planung, Projektierung und Installation. Die Anlagen müssen den Anforderungen des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien genügen.
    • Photovoltaik-Anlagen auf Dächern, an Fassaden oder auf Freiflächen
    • Anlagen zur Stromerzeugung aus Wasserkraft bis zu einer Größe von 20 MW
    • Anlagen zur Stromerzeugung aus Windkraft
    • Anlagen zur Strom- und Wärmeerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) auf der Basis von fester Biomasse, Biogas oder Erdwärme
    • Anlagen zur Erzeugung, Aufbereitung und Einspeisung von Biogas, Biogasleitungen
    • Batteriespeicher
  • Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen nur zur Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien
  • Wärme-/Kältenetze und Wärme-/Kältespeicher, die aus erneuerbaren Energiequellen gespeist werden
  • Flexibilisierung von Stromnachfrage und -angebot, Digitalisierung der Energiewende mit dem Ziel, die erneuerbaren Energien systemverträglich in das Energiesystem zu integrieren – zum Beispiel Stromspeicheranlagen (Power-to X-Technologien), Lastmanagement, Mess- und Steuerungssysteme, als Einzelmaßnahme oder Nachrüstung
  • Contracting-Vorhaben und Modernisierungen mit Leistungssteigerung.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Gefördert werden:

  • natürliche Personen, juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mehrheitlich privatrechtlicher Beteiligung, die jeweils in Ausübung oder zur Aufnahme einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit handeln mit Unternehmenssitz in Deutschland oder im Ausland
  • juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mindestens 50-prozentiger öffentlich-rechtlicher Beteiligung, die in Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit handeln
  • Anstalten des öffentlichen Rechts
  • Stiftungen des öffentlichen Rechts
  • Körperschaften des öffentlichen Rechts
  • kommunale Zweckverbände
  • natürliche Personen, juristische Personen, rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung oder zur Aufnahme einer selbständigen landwirtschaftlichen Tätigkeit handeln
  • Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung Dienstleistungen für einen Dritten erbringen
  • gemeinnützige Antragsteller.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Mit dem Förderprogramm können bis zu 100 Prozent der förderfähigen Nettoinvestitionskosten finanziert werden. Der Kredithöchstbetrag beträgt maximal 150 Mio. Euro pro Vorhaben.
  • Folgende Laufzeitvarianten stehen Ihnen bei einer Mindestlaufzeit von zwei Jahren zur Verfügung:
    • Bis zu 5 Jahre bei höchstens 1 tilgungsfreien Anlaufjahr (5/1),
    • Bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 tilgungsfreien Anlaufjahren (10/2),
    • Bis zu 15 Jahre bei höchstens 3 tilgungsfreien Anlaufjahren (15/3),
    • Bis zu 20 Jahre bei höchstens 3 tilgungsfreien Anlaufjahren (20/3).
  • Bei Krediten mit bis zu 10 Jahren Laufzeit wird der Zinssatz für die gesamte Kreditlaufzeit festgeschrieben.
  • Bei Krediten mit mehr als 10 Jahren Laufzeit wird der Zinssatz entweder nur für die ersten 10 Jahre oder die gesamte Kreditlaufzeit festgeschrieben.
  • Ausgezahlt werden 100 Prozent der Kreditsumme.
  • Nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre ist in vierteljährlichen Annuitäten zu tilgen. Der Kredit kann jederzeit, auch in Teilbeträgen, außerplanmäßig zurückgezahlt werden.
Kumulierung:
  • Die Kombination mit anderen öffentlichen Förder­mitteln (Kredite, Zulagen und Zuschüsse) ist unter Beachtung der EU-Beihilfe­grenzen möglich.
  • Für Anlagen zur Strom­erzeugung (zum Beispiel Photo­voltaik, Windkraft­anlagen, KWK-Anlagen) ist die gleich­zeitige Inanspruchnahme einer staat­lichen Förderung in Gestalt einer Einspeise­vergütung, zum Beispiel nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, möglich.

Kontakt zur Antragstelle:

Ihr Kreditinstitut

Kontakt zum Fördergeber:

KfW
Palmengartenstraße 5-9
60046 Frankfurt am Main
Informationszentrum werktags 8:00-18:00
Telefon: 069/7431-0, 0800 5 39 90 01
Fax: 069/7431-9500
E-Mail-Adresse: info@kfw.de
Internet: www.kfw.de

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Photovoltaik | Batteriespeicher

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