Förderprogramm: BAFA - Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude
Was wird gefördert?
- Förderfähig ist eine umfassende Energieberatung für Wohngebäude. Wohngebäude sind Gebäude, die nach ihrer Zweckbestimmung überwiegend dem Wohnen dienen.
- Dem/der Antragstellenden ist in Form eines energetischen Sanierungskonzepts (z. B. in Form eines individuellen Sanierungsfahrplans) aufzuzeigen,
- wie ein Wohngebäude Schritt für Schritt über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch saniert werden kann, oder
- wie durch eine umfassende Sanierung ein bundesgefördertes KfW-Effizienzhaus zu erreichen ist.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind
- Eigentümer*innen von selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäuden
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes
- Nießbrauchsberechtigte
- Mieter*innen und Pächter*innen.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Die Förderung erfolgt jeweils als Projektförderung in Form der Anteilfinanzierung auf Ausgabenbasis und wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
- Die Förderhöhe beträgt 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, maximal jedoch 650 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern und maximal 850 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten.
- Zuwendungsfähig sind auch die Honorarkosten, die bei einer Energieberatung für eine WEG auf eine Erläuterung des Energieberatungsberichts im Rahmen einer Eigentümerversammlung oder Sitzung des Beirats entfallen. Pro beratener WEG kann hierfür eine Zuwendung einmalig von 250 Euro gewährt werden.
- Eine Vor-Ort-Beratung besteht mindestens aus der Datenaufnahme vor Ort, der Anfertigung des Energieberatungsberichts sowie der anschließenden Erläuterung (auch telefonisch) des auszuhändigenden Berichts.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Ausfuhrkontrolle (BAFA), Referat 512
Frankfurter Straße 29 - 35
65760 Eschborn
Telefon: 06196/908-1880
E-Mail-Adresse: energiesparberatung@bafa.bund.de
Internet: www.bafa.de
Weitere Informationen:
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Fassadendämmung | Kellerdeckendämmung | Fensteraustausch | Brennstoffzellen-Heizung | Fernwärme | Holzpelletheizung | Wärmepumpe | Solarthermie für Warmwasser | Photovoltaik | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Solarthermie für Heizung & Warmwasser | Batteriespeicher | Austausch der Umwälzpumpe | Austausch der Zirkulationspumpe | Smart Home / Hausautomation
Übersicht über alle FörderprogrammeAlle förderfähigen Maßnahmen
- Sanierung Nichtwohngebäude
- Altersgerecht Umbauen
- Austausch der Umwälzpumpe
- Austausch der Zirkulationspumpe
- Balkon-Kraftwerk
- Batteriespeicher
- Unternehmensberatung
- Beratung zu Elektromobilität
- Unternehmensberatung Mittelstand
- BHKW
- Hackschnitzel-Heizung
- Holzpelletheizung
- Scheitholzheizung
- Brennstoffzellen-Heizung
- Dachdämmung
- Fassadendämmung
- Kellerdeckendämmung
- Dämmung der oberen Geschossdecke
- Dämmung von Heizungsrohren
- Kauf einer Ladestation
- Einbruchschutz
- Kauf eines Elektro- oder Hybrid-Autos
- Kauf eines Pedelecs / E-Lastenrads
- Kauf eines E-Bikes / E-Rollers
- Energetische Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
- Energieeffiziente Produktion
- Energiemanagement
- Energienetze
- Energiespar-Contracting
- Erneuerbare Energien Hybridheizung
- Fensteraustausch
- Heizungserneuerung ohne Energieträgerwechsel
- Fernwärme
- Gebäudebegrünung
- Smart Home / Hausautomation
- Hydraulischer Abgleich
- Kältetechnik zur Raumkühlung
- Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
- Energieeffizienter Neubau
- Photovoltaik
- Solarthermie für Heizung & Warmwasser
- Solarthermie für Warmwasser
- Energieeffiziente Beleuchtung
- Erdgasheizung mit Brennwerttechnik
- Umstellung der Heizungsanlage auf Flüssiggas
- Wärmepumpe