Förderprogramm: BMWi - Stromvergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz


Was wird gefördert?

Das EEG regelt

  • den vorrangigen Anschluss von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien und aus Grubengas im Bundesgebiet einschließlich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (Geltungsbereich des Gesetzes) an die Netze für die allgemeine Versorgung mit Elektrizität
  • die vorrangige Abnahme, Übertragung und Vergütung dieses Stroms durch die Netzbetreibenden
  • den bundesweiten Ausgleich des abgenommenen und vergüteten Stroms.


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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Betreibende von Stromerzeugungsanlagen.

Beschreibung des Förderprogramms:

Nach EEG 2012, Bundestags-Beschluss vom Juni 2012:
  • Für Dachanlagen gibt es vier Vergütungsklassen: Anlagen bis 10 kW installierter Leistung, bis 40 kW, bis 1.000 kW und über 1.000 kW.
  • Freiflächenanlagen erhalten eine einheitliche Vergütung. Anlagen größer als 10 MW erhalten keine Vergütung mehr. Um eine missbräuchliche Aufsplittung in mehrere 10-MW-Anlagen zu verweiden, werden Anlagen als eine Anlage gewertet, wenn sie innerhalb von 24 Monaten im Umkreis von 2 km im Gebiet der derselben Gemeinde in Betrieb gehen.

Kontakt zur Antragstelle:

Zuständiges
Energieversorgungsunternehmen

Kontakt zum Fördergeber:

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Scharnhorststraße 34-37
10115 Berlin
Fax: 030/2014-5208
E-Mail-Adresse: info@bmwi.bund.de
Internet: www.erneuerbare-energien.de

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Photovoltaik

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