Förderprogramm: Hessen - Soziale Wohnraumförderung: Modernisierung von Mietwohnungen
Was wird gefördert?
Förderungsfähig ist die Modernisierung von Wohnungen durch bauliche Maßnahmen, insbesondere die Verbesserung
- des Wohnungszuschnittes, zum Beispiel durch Zusammenlegung kleiner Wohnungen zu einer großen Wohnung für kinderreiche Familien
- der Wohnqualität, insbesondere durch den Anbau von Balkonen
- der natürlichen Belichtung und Belüftung
- der energetischen Eigenschaften, falls die Vorhaben nicht im Rahmen der Programme der KfW finanziert werden können
- der Energieversorgung, der Wasserversorgung (Verbrauchsreduzierung, Messung des Trinkwasserverbrauchs)
- der sanitären Einrichtungen, der Entwässerung und des Feuchtigkeitsschutzes
- des Schallschutzes
- der baulichen Eignung einer Wohnung für ältere Menschen oder Menschen mit Behinderungen
- der unmittelbaren Umgebung des Wohngebäudes (Grünflächen, Kinderspielplätze) und
- Ausgaben für modernisierungsbedingte Instandsetzungen.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Eigentümer*innen und Erbbauberechtigtigte von Mietwohnungen.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Die Förderung besteht aus einem Darlehen in Höhe von bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens jedoch in Höhe der Darlehenspauschale im Mietwohnungsbau-Neubau von 1.700 bis 2.500 Euro pro m² Wohnfläche (in Abhängigkeit vom Grundstückswert), sowie einem zusätzlichen Finanzierungszuschuss von 30 Prozent des bewilligten Förderdarlehens.
- Die Kosten der Modernisierung sollen mindestens 5.000 Euro je Wohnung betragen.
- Die geplante Modernisierung muss mindestens vier Wohnungen umfassen. Die zu modernisierenden Wohnungen müssen seit mindestens 20 Jahren bezugsfertig sein.
- Die Verzinsung des Darlehens beginnt ab erster Auszahlung. Von da an wird das Darlehen für die Dauer von 15 Jahren bis zum nächsten regulären Zahlungstermin (31.3. beziehungsweise 30.9. des Jahres für das jeweils zurückliegende Halbjahr) mit 0,55 Prozent verzinst. Für die Restlaufzeit kann eine marktübliche Verzinsung entsprechender erststelliger Kapitalmarktmittel verlangt werden.
- Die Tilgung beträgt in der Regel über die gesamte Laufzeit des Darlehens 2,0 Prozent. Die Zins- und Tilgungsleistungen sind in gleichbleibenden halbjährlichen Leistungsraten zu zahlen. Die Tilgungsverrechnung erfolgt halbjährlich.
- Es wird ein einmaliges Bearbeitungsentgelt von 1 Prozent für das Förderdarlehen sowie 0,5 Prozent für den Finanzierungszuschuss erhoben.
- Es gilt eine Belegungsbindung mit Abschluss der Modernisierungsmaßnahme für 10 Jahre.
- Für geförderte Maßnahmen dürfen keine anderen Wohnungsbau- oder Förderungsmittel des Bundes oder des Landes in Anspruch genommen werden.
- Zulässig ist die gleichzeitige Inanspruchnahme von Mitteln der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Ebenfalls zulässig ist die gleichzeitige Inanspruchnahme von Mitteln der Denkmalpflege, der Städtebauförderungsprogramme, des Dorferneuerungsprogramms und des Landesprogramms „Energieeffizienz im Mietwohnungsbau“.
- Eine Inanspruchnahme von Fördermitteln des Bundes zur Förderung spezieller Modellprojekte ist grundsätzlich gestattet. Dabei ist eine Überfinanzierung auszuschließen.
Kontakt zur Antragstelle:
Wohnungsbauförderstellen der Landkreise
Kontakt zum Fördergeber:
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Strahlenbergerstraße 11
63067 Offenbach am Main
Herr Timo Steinmetz
Telefon: 069/9132 4604
Fax: 069/9132 8 4604
E-Mail-Adresse: timo.steinmetz@wibank.de
Internet: www.wibank.de
Weitere Informationen:
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Fensteraustausch | Wärmepumpe | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Fernwärme | Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Fassadendämmung | Kellerdeckendämmung | Altersgerecht Umbauen | Erneuerbare Energien Hybridheizung | Brennstoffzellen-Heizung
Übersicht über alle FörderprogrammeAlle förderfähigen Maßnahmen
- Sanierung Nichtwohngebäude
- Altersgerecht Umbauen
- Austausch der Umwälzpumpe
- Austausch der Zirkulationspumpe
- Balkon-Kraftwerk
- Batteriespeicher
- Unternehmensberatung
- Beratung zu Elektromobilität
- Unternehmensberatung Mittelstand
- BHKW
- Hackschnitzel-Heizung
- Holzpelletheizung
- Scheitholzheizung
- Brennstoffzellen-Heizung
- Dachdämmung
- Fassadendämmung
- Kellerdeckendämmung
- Dämmung der oberen Geschossdecke
- Dämmung von Heizungsrohren
- Kauf einer Ladestation
- Einbruchschutz
- Kauf eines Elektro- oder Hybrid-Autos
- Kauf eines Pedelecs / E-Lastenrads
- Kauf eines E-Bikes / E-Rollers
- Energetische Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
- Energieeffiziente Produktion
- Energiemanagement
- Energienetze
- Energiespar-Contracting
- Erneuerbare Energien Hybridheizung
- Fensteraustausch
- Heizungserneuerung ohne Energieträgerwechsel
- Fernwärme
- Gebäudebegrünung
- Smart Home / Hausautomation
- Hydraulischer Abgleich
- Kältetechnik zur Raumkühlung
- Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
- Energieeffizienter Neubau
- Photovoltaik
- Solarthermie für Heizung & Warmwasser
- Solarthermie für Warmwasser
- Energieeffiziente Beleuchtung
- Erdgasheizung mit Brennwerttechnik
- Umstellung der Heizungsanlage auf Flüssiggas
- Wärmepumpe